Aktuelle Informationen Corona

  26.05.2021 Brennpunkt

Am Montag, 31. Mai 2021, erfolgte ein weiterer Öffnungsschritt. Dabei geht der Bundesrat weiter als in der Konsultation vorgeschlagen, insbesondere bei den Veranstaltungen, den privaten Treffen und den Restaurants. Damit reagiert er auf die verbesserte epidemiologische Lage und die Resultate der Konsultation. Zudem sind neu nicht nur Genesene, sondern auch Geimpfte von der Quarantäne ausgenommen. An seiner Sitzung vom 26. Mai hat der Bundesrat auch entschieden, wann und mit welchen Vorgaben Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, wenn sie aus epidemiologischen Gründen abgesagt werden müssen.

Dies hat der Bundesrat entschieden:

  • Publikumsveranstaltungen: neu innen 100, aussen 300 Personen, die Hälfte der Raumkapazität darf genutzt werden. Essen und trinken an Publikumsveranstaltungen erlaubt, wenn Kontaktdaten aller Besucher/Besucherinnen erhoben werden.
  • Veranstaltungen ohne Publikum (Vereinsanlässe, Führungen, private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumen stattfinden): innen und aussen maximal 50 Personen.
  • keine Einschränkungen mehr für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum.
  • Private Treffen: innen 30, aussen 50 Personen
  • Restaurants: Innenräume wieder offen, max. 4er-Tische innen und 6er-Tische draussen, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht, am Tisch keine Maskenpflicht. Wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss eine Maske tragen. Für Personal gilt Maskenpflicht. Sperrstunde ist aufgehoben
  • Neu können auch in Kinos und Theater Verpflegung wieder anbieten. Allerdings muss dort auch sitzend konsumiert werden und die Kontaktdaten müssen erfasst werden.
  • Amateursport: maximal 50 statt 15 Personen dürfen gemeinsam Sport treiben. Publikum ist zugelassen. Es gelten die Regeln für Publikumsanlässe. Mannschaftssportarten nur draussen, Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen wieder öffnen.
  • Homeoffice: Keine Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen.
  • Quarantäne: Keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene

Ausführlich unter www.admin.ch/ Corona: Öffnungsstrategie

 

5 Pilotveranstaltungen pro Kanton

Seit dem 1. Juni können Pilotveranstaltungen mit maximal 600 Personen in Innenräumen und 100 Personen im Freien stattfinden. Ab 1. Juli sind Grossveranstaltungen mit bis zu 3000 Personen innen und 5000 aussen (bei Sitzplatzpflicht und zwei Drittel Kapazität wieder möglich. Pro Kanton können fünf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgeführt werden.

Der nächste Öffnungsschritt soll ab dem 1. Juli kommen, die Entscheidung darüber wird am 23. Juni getroffen.

Medienmitteilung des Bundesrats / red.


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