AVR unterstützt CO2-Gesetz

  03.06.2021 Standpunkte

Standpunkt Abstimmung vom 13.6.21
Die AVR bekennt sich zu umweltfreundlicheren Technologien zur Senkung des CO2-Ausstosses und ihre Mitgliedsfirmen haben bereits viel darin investiert. So soll die seit 2008 geltende CO2-Lenkungsabgabe weitergeführt werden, damit sich klimafreundliche Investitionen noch mehr lohnen. Der technische Fortschritt ist schneller als Gesetze und daher sollte die Belastung für die Unternehmen tragbar sein. Neu sollen sich alle Branchen und auch KMU mit CO2-Reduktionsverpflichtungen von der Abgabe befreien lassen können.
Zwei Drittel der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung zurückverteilt. Der restliche Drittel und höchstens die Hälfte der neuen Flugticketabgabe soll in einen Klimafonds fliessen für grosse Grundinvestitionen wie flächendeckende Fahrzeug-Ladeinfrastruktur, Fernwärmenetze und erneuerbare Flugzeug-Treibstoffe. Die AVR zählt hier auf Behörden und Parlament, dass diese Investitionen gezielt erfolgen und einen nachweisbaren Effekt beim CO2-Ausstoss erzielen. Die Vorteile überwiegen, daher sagt die AVR Ja zum CO2-Gesetz am 13. Juni 2021. Weiter befürwortet die AVR das Covid-19-Gesetz, welches die (nachträgliche) Grundlage ist für die dringend benötigten Unterstützungen der Unternehmen, welche infolge der Corona-Pandemie von Schliessungen und anderen Einschränkungen betroffen waren.
Es eignet sich daher nicht als generelles Referendum über die Corona-Politik des Bundes.
Arbeitgebervereinigung Region Romanshorn AVR


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