Ein längst überfälliger Schritt

  16.09.2021 Standpunkte, Romanshorn, Salmsach

Die Ehe für alle ist ein längst überfälliger Schritt in unserer Gesellschaft. Warum sie bereits gelten könnte, zeigen einige Beispiele:
Artikel 8 der Bundesverfassung zur Rechtsgleichheit besagt: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen (…), des Geschlechts, (…) der Lebens¬form, (…).» Dieser Verfassungsartikel wird mit dem Vorenthalten gleicher Rechte für gleichgeschlechtliche Paare bereits verletzt.
In der Vorlage «Ehe für alle» geht es in erster Linie um die Gleichstellung und um gleiche Rechte. Sie ist deshalb für die LGBT-Gemeinschaft von der Wichtigkeit her vergleichbar mit der Abstimmung über das Frauenstimmrecht. Sie ist fundamental und wichtig.
In Artikel 14 ist das Recht auf Ehe und Familie verbrieft. Hier ist unsere Verfassung sehr liberal gefasst. Zurecht, denn es ist irrelevant für den Staat, wie diese Form des Zusammenlebens zu funktioniere hat. Homo-, bi- und transsexuelle oder ganz einfach queere Menschen möchten keine Sonderrechte, sondern einfach nur die gleichen Rechte. Niemandem wird dabei etwas weggenommen und alle gewinnen. Vielfalt garantiert ausserdem für die Stabilität unserer Gesellschaft.
Bereits 1998 war es die Grüne Nationalrätin Ruth Genner, die einen parlamentarischen Vorstoss für die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe eingereicht hat. Damals ohne Chancen sind wir heute 23 Jahre weiter und sagen «Ja, ich will» – Ja zur Ehe für alle.

IG Queer Thurgau, Region Oberthurgau


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