Feuerungskontrolle: Messpflicht Holzfeuerungen bis 70 kW

  29.09.2022 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Holzheizkessel bis 70 kW Feuerungswärmeleistung (FWL) sind seit Juni 2018 abnahme- wie auch alle vier Jahre routinemässig messpflichtig (Feuerungskontrolle). Diese Heizungsgrösse entspricht dem Wärmebedarf eines Einfamilienhauses oder eines kleinen Mehrfamilienhauses.

Damit die Abgaswerte Ihrer Anlage der gesetzlichen Norm entsprechen, wird bei einer neuen Anlage eine Abnahmemessung durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass die Anlage einwandfrei installiert ist und sauber läuft. Allfällige Mängel müssen nach einer Abnahmemessung durch die Installationsfirma behoben und bezahlt werden. Die Routinemessung von Holzheizkesseln wird alle vier Jahre nach Installation durchgeführt. Die Kosten werden vom Anlagenbetreiber getragen. Die Feuerungskontrolle entspricht nicht der Reinigung der Anlage, sondern dient der Abgaskontrolle.

Die Betreiber/Betreiberinnen haben die Pflicht, die Abnahme- sowie die Routinemessung alle vier Jahre von dafür qualifizierten Feuerungskontrolleuren durchzuführen zu lassen.

In der Gemeinde Salmsach ist die Jürg Hugentobler Kaminfeger GmbH
(E-Mail: [email protected], Telefon 071 910 03 15): dafür zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Feuerungskontrolleur.

Gemeindeverwaltung


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