Kanton Thurgau empfiehlt Auffrischimpfungen auch für das Gesundheitsfachpersonal

  20.11.2021 Brennpunkt

Der Kanton Thurgau hat die Empfehlung für die Covid-19-Auffrischimpfung auf das Gesundheitsfachpersonal ausgeweitet. Die Empfehlung gilt für jene Personen, die mit vulnerablen und damit besonders gefährdeten Personen arbeiten. Für die Bewältigung der Pandemie ist zudem weiterhin das Einhalten der Hygiene- und Verhaltensregeln von zentraler Bedeutung.

Aufgrund der Erfahrungen mit der zeitlichen Wirksamkeit der Covid-19-Impfung haben das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen die Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen empfohlen. Es sind dies Personen ab 65 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner und Betreute in Altersheimen, Pflegeheimen sowie Tagesbetreuungseinrichtungen für Menschen im Alter und in Einzelfällen für besonders gefährdete Personen im Alter von 16−64 Jahren mit chronischen Krankheiten. Die Auffrischimpfung soll ab sechs Monaten nach der vollständigen Impfung verabreicht werden. Sie soll zudem nach Möglichkeit mit dem gleichen Impfstoff erfolgen, mit dem die Erstimpfung verabreicht wurde. Für Personen im Alter von 12 bis 65 Jahren, und damit auch für das Gesundheitsfachpersonal, besteht schweizweit hingegen noch keine Empfehlung für die Impfauffrischung.

Deshalb hat das Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau entschieden, die Auffrischimpfung auch für das Gesundheitsfachpersonal in Thurgauer Pflegeheimen, in Tagesbetreuungseinrichtungen für Menschen im Alter, bei der Spitex, auf Intensiv- und Covid-Stationen in den Akutspitälern und den Rehabilitationskliniken sowie im Rettungsdienst zu empfehlen, sofern ein regelmässiger Kontakt mit vulnerablen Personen oder Covid-Patientinnen und -Patienten besteht. «Uns geht es um zwei Ziele: Erstens müssen vulnerable Personen geschützt werden, denn noch immer gehört die grosse Mehrheit der hospitalisierten Personen zu dieser Gruppe. Und zweitens wollen wir die ohnehin schon dünne Personaldecke der Gesundheitsfachpersonen vor unnötigen personellen Ausfällen durch Covid-Erkrankungen bewahren», sagt Regierungsrat Urs Martin.

Walk-In-Impfungen noch bis 27. November 2021
Neben dem Gesundheitsfachpersonal und Personen ab 65 Jahren dürften bald auch Auffrischimpfungen für weitere Personengruppen möglich sein. Um den dabei erwarteten Andrang bewältigen zu können, werden im Impfzentrum Weinfelden ab dem Montag, 29. November 2021, vorläufig keine Walk-In-Impfungen ohne Anmeldung mehr angeboten. Die Nachfrage nach Erstimpfungen mit rund 60 Personen pro Tag ist derzeit gering.

Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau
 

Hygiene- und Verhaltensregeln sind weiterhin wichtig
Für den eigenen und den Schutz anderer und damit für die Bewältigung der Pandemie sind die Hygiene- und Verhaltensregeln nach wie vor zentral. Weiterhin gilt es also, Abstand zu halten, Masken zu tragen, wenn es vorgeschrieben ist oder die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, oder mehrmals täglich richtig zu lüften. Ausserdem ist es wichtig, regelmässig gründlich die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Bei Symptomen muss man sich sofort testen lassen und zuhause bleiben.
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/so-schuetzen-wir-uns.html

Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote