Mitteilung an die Hundebesitzer/ Hundebesitzerinnen

  21.04.2022 Salmsach: offizielle Mitteilungen

Immer wieder erreichen uns Klagen wegen ungenügender Hundehaltung. Zu Recht ärgern sich Nichthundehalter/-halterinnen und korrekte Hundehalter/-halterinnen darüber, wenn sich Hunde in Wiesen, privaten Gärten und Spielflächen versäubern.

Wir erinnern die Hundebesitzer/-besitzerinnen daran, dass die Hunde so zu halten sind, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen. Die Hundehalter/-halterinnen sind verpflichtet, den Kot ihres Hundes auf Strassen, Trottoirs, Wegen, Plätzen und auch auf Wiesen zu beseitigen. Zudem bitten wir zu beachten, dass in Schul-, Spiel- oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen Hunde an der Leine zu halten sind (§3 Hundegesetz).
Bei dieser Gelegenheit möchten wir denjenigen danken, die ihre Tiere so halten, dass diese zu keinerlei Klagen Anlass geben.

Werkhof
 


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