Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab

  28.09.2022 Romanshorn: offizielle Mitteilungen

Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat kürzlich die Beschwerde der Maron AG gegen einen Entscheid des Departements für Bau und Umwelt abgewiesen und damit die Vorinstanz geschützt.

Die Maron AG plante, die sich im Eigentum der Maron Immobilien AG befindenden Liegenschaften Nr. 678 und 679 an der Hafenstrasse 1 mit einem Wohn- und Geschäftshaus neu zu überbauen. Die Stadt Romanshorn hat das Vorhaben aus mehreren Gründen abgelehnt. Das entsprechende Verfahren nahm jahrelang Zeit in Anspruch.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hat mittlerweile die Beschwerde der Bauherrschaft gegen den Entscheid des kantonalen Departements für Bau und Umwelt abgewiesen. Innert der Rechtsmittelfrist hat die Maron AG gegen den Entscheid keine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Somit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes rechtskräftig. Der Bau des Wohn- und Geschäftshauses ist folglich nicht möglich.

 


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