Vogelgrippe: Ufer von Rhein und Bodensee wird zum Beobachtungsgebiet
13.11.2025 BrennpunktIn Männedorf, am Ufer des Zürichsees, wurde bei einer Graugans das Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt. Dies, nachdem es zuvor bereits zu positiven Fällen im Kanton Bern und am deutschen Bodenseeufer gekommen ist. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat aufgrund dieser Entwicklung nun unter anderem entschieden, auch die Ufer entlang des Rheins und Bodensees in einem drei Kilometer breiten Streifen zum tierseuchenpolizeilichen Beobachtungsgebiet zu erklären. In diesem gelten für alle Geflügelhaltungen erhöhte Präventionsmassnahmen, um die Einschleppung und Ausbreitung des Virus zu verhindern. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.
Gestern wurde bei einer Graugans in Männedorf, am Ufer des Zürichsees, die hochpathogene Form der Aviären Influenza H5N1 (Vogelgrippe) nachgewiesen. Es handelt sich nach einem ersten Fall bei einer toten Graugans im Kanton Bern um den zweiten Nachweis bei Wildvögeln in dieser Saison in der Schweiz.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat aufgrund dieser Situation alle Ufer der Seen sowie grossen Flüsse im Mittelland – und damit auch einen drei Kilometer breiten Streifen entlang der Ufer des Rheins und Bodensees – zum Beobachtungsgebiet erklärt und dazu eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese tritt heute um 18 Uhr in Kraft. Im Beobachtungsgebiet gelten für alle Geflügelhaltungen erhöhte Präventionsmassnahmen, um die Einschleppung des Virus in die Geflügelhaltung bestmöglich zu verhindern. Dazu gehören insbesondere Biosicherheits- sowie Schutzmassnahmen zur Verhinderung eines Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln. Die betroffenen Thurgauer Geflügelhalterinnen und -halter werden vom Veterinäramt direkt kontaktiert und informiert.
Generell wird empfohlen, kranke oder tote Wildvögel nicht zu berühren und diese mit dem genauen Fundort der kantonalen Jagd- und Fischereiverwaltung oder dem Veterinäramt zu melden.
Registrierungspflicht für Geflügelhaltungen
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt sowohl für private wie auch gewerbsmässige Geflügelhaltungen und unabhängig von der Anzahl gehaltener Tiere. Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt per Mail an [email protected] oder unter www.landwirtschaftsamt.tg.ch zu melden.
Weitere Informationen sowie Empfehlungen zum Schutz von Hausgeflügel sind auf der Homepage des BLV unter www.blv.admin.ch zu finden.
Veterinäramt des Kantons Thurgau