Baugesuch: Ersetzen bestehendes Geländer (Nachträgliches Baugesuch)

Bauherrschaft Maurizio Pavone, Kirchhalde 9, 8592 UttwilParzelle und Ort Parzelle Nr. 219, Kirchhalde 9, 8592 UttwilAuflagefrist 27. März 2026 bis 16. April 2026Auflageort Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.chWer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schützwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben.Baugesuchsunterlagen [pdf, 6.2 MB]

Neuer Mitarbeiter im Werkhof
Im Werkhofteam gibt es eine Veränderung. Der neue Werkhofmitarbeiter Gabriele Pecoraino wird seine Tätigkeit bei der Gemeinde Uttwil am 1. April antreten. Er ersetzt den bisherigen Stelleninhaber Guntram Wolf, der in den wohlverdienten Ruhestand geht.Gabriele Pecoraino, wohnhaft in Uttwil, ist gut geeignet für diese Stelle und verfügt über mehrere Jahre Berufserfahrung im Bereich Hauswartung. Er wird unseren Werkhofleiter Ueli Eggmann mit einem Beschäftigungsgrad von 60 % unterstützen.Wir heissen Gabriele Pecoraino ganz herzlich in unserem Team willkommen und wünschen ihm einen guten Start in Uttwil. Gleichzeitig wünschen wir Guntram Wolf alles Gute in seinem neuen Lebensabschnitt.Gemeindekanzlei

Offener Kleiderschrank – solidarisches Event aus dem Workshop «Solithur»
Aus dem Workshop «Solithur», an dem die Teilnehmenden Ideen für solidarisches Handeln entwickelten und der am 5. Februar 2026 in Uttwil stattfand, wird ein erstes Projekt umgesetzt:Das OK Kleidertausch organisiert am Samstag, 18. April 2026, von 10.00 – 16.00 Uhr einen «Offenen Kleiderschrank» in der Kirche Uttwil. Kleiderannahme ist am Vortag von 17.00 – 19.00 Uhr. Man darf aus dem offenen Kleiderschrank auch nur Kleider mitnehmen, ohne welche zu bringen.OK Kleidertausch – Ressort Soziales Flyer offener Kleiderschrank

Anordnung über das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an Strassen und Wegen
Wir bitten die Anstösser an Strassen und Wegen der Gemeinde Uttwil, ihre Pflanzen bis 30. Juni 2026 zurückzuschneiden und unter Schnitt zu halten. Gestützt auf § 42 Abs.2 und 3 des Gesetzes über Strassen und Wege werden die Anstösser an Strassen und Wegen verpflichtet, Überragende Äste im ...