Baugesuch: Neubau PV-Anlage auf Gartenhaus

Bauherrschaft Engiell Jetishi, Oberdorfstrasse 16, 8592 Uttwil, Parzelle und Ort Parzelle Nr. 108, Loomet, 8592 Uttwil, Auflagefrist 4. September 2026 bis 24. September 2026, Auflageort Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock. Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.ch. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schützwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben.Baugesuchsunterlagen [pdf, 5.5 MB]

Baugesuch: Erweiterung Attika-Geschoss mit Waschküchenteil und Glasdach (Ost u. West)
Bauherrschaft Katharina und Josef Arnold-Häcki, Bahnhofstrasse 5, 8592 Uttwil, Parzelle und Ort Parzelle Nr. 27, Bahnhofstrasse 5, 8592 Uttwil, Auflagefrist 4. September 2026 bis 24. September 2026, Auflageort Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock. Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.ch. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schützwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben.Baugesuchsunterlagen [pdf, 7.4 MB]

Baugesuch: Sanierung Fenster und Fassade
Bauherrschaft Sabrina und Marius Schnell, Müsliweg 12, 8592 Uttwil, Parzelle und Ort Parzelle Nr. 673, Müsliweg 12, 8592 Uttwil, Auflagefrist 4. September 2026 bis 24. September 2026, Auflageort Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock. Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.ch. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schützwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben. Baugesuchsunterlagen [pdf, 7.6 MB]

Baugesuch: Aussengerät Klimaanlage (Balkon Obergeschoss)
Bauherrschaft Katharina Bösch, Oberdorfgasse 4, 8592 Uttwil, Parzelle und Ort Parzelle Nr. 890, Oberdorfgasse 4, 8592 Uttwil, Auflagefrist 4. September 2026 bis 24. September 2026, Auflageort Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock. Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.ch. Wer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schützwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben. Baugesuchsunterlagen [pdf, 7.1 MB]