Erinnerung Pflanzenrückschnitt: Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an Strassen und Wegen

Wir bitten die Anstösser an Strassen und Wegen der Gemeinde Uttwil, ihre Pflanzen gemäss dem Gesetz über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1) bis 30. Juni 2026 zurückzuschneiden und unter Schnitt zu halten.Die Anstösser sind verpflichtet überragende Äste im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,5 m, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,5 m zu stutzen. Lebhecken oder Sträucher dürfen nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen. Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Stra ...

Erinnerung Vergünstigung beim Seebad Romanshorn für die Bewohnerinnen und Bewohner von Uttwil
Die Gemeinde Uttwil übernimmt bei einem Jahresabonnement den Differenzbetrag zwischen dem Tarif für Auswärtige und dem für Einheimische. Um von dieser Vergünstigung profitieren zu können, müssen Sie mit Ihrer Quittung zusammen mit Ihrer personalisierten Abo-Karte zum Schalter der Gemeinde Utt ...

Öffentliche Auflage «Gewässerraumlinienplan Brüschwilerbach (Grenzbach zu Hefenhofen)»
Gestützt auf § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG) und §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erfolgt gemäss Beschluss des Gemeinderates Uttwil vom 5. Mai 2026 folgende öffentliche Auflage:Gewässerraumlinienplan Brüschwilerbach (Grenzbach zu Hefenhofen)Frist und Ort Die Auflage findet vom 29. Mai 2026 bis 17. Juni 2026 statt. Die Dokumente liegen bei der Gemeindeverwaltung Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil auf und sind während den Schalteröffnungszeiten einsehbar. Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen während der Aulagefrist auf der Home ...

Gewässerraumlinienplan Brüschwilerbach (Grenzbach zu Hefenhofen)
Gestützt auf § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG) und §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erfolgt gemäss Beschluss des Gemeinderates Uttwil vom 5. Mai 2026 die öffentliche Auflage über den Gewässerraumlini ...