Öffentliche Mitwirkung «Änderung Baulinienplan Seeweg (Seeufer) / Stickelbergerstrasse»

Vom 27. Februar 2026 bis 26. März 2026 findet die öffentliche Mitwirkung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes (RPG, SR 700) und § 9 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, RB 700) zur Änderung des Baulinienplans Seeweg (Seeufer) / Stickelbergerstrasse statt.Betroffene und Interessierte sind eingeladen, sich an dieser Mitwirkung zu beteiligen. Die relevanten Dokumente sind während diesem Zeitraum in der Gemeindeverwaltung oder auf der Webseite unter www.uttwil.ch digital einsehbar.Eingaben können bis am 26. März 2026 per E-Mail an [email protected] oder per Post an folgende Adresse eingereicht werden:Politische Gemeinde Uttwil Bauverwaltung Mitwirkung «Änderung Baulinienplan Seeweg (Seeufer) / Stickelbergerstrasse» Zentrumsplatz 2 8592 UttwilÄnderung Baulinienplan SeewegPlanungsbericht Änderung Baulinienplan SeewegGemeinderat

Baugesuch: Nutzung für Jugendarbeit / Schule, Erstellung eines Zauns, Platzieren von mobilen Bauten
Bauherrschaft Politische Gemeinde Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 Uttwil und Zwischenraumschule, Bahnhofstrasse 7, 8592 UttwilParzelle und Ort Parzelle Nr. 14, Bahnhofstrasse, 8592 UttwilAuflagefrist 20. Februar 2026 bis 12. März 2026Auflageort Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.chWer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schützwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben.Baugesuchsunterlagen [pdf, 20.9 MB]

Baugesuch: Einbau Klimaanlage (Nachträgliches Baugesuch)
Bauherrschaft Ulrich Brägger und Beate Seitz-Brägger, Kirchhalde 9, 8592 UttwilParzelle und Ort Parzelle Nr. 219, Kirchhalde 9, 8592 UttwilAuflagefrist 20. Februar 2026 bis 12. März 2026Auflageort Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.chWer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schützwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben.Baugesuchsunterlagen [pdf, 5.8 MB]

Baugesuch: Neubau Antenne für Notalarmierung
Bauherrschaft Politische Gemeinde Uttwil, Zentrumsplatz 2, 8592 UttwilParzelle und Ort Parzelle Nr. 64, Zentrumsplatz, 8592 UttwilAuflagefrist 20. Februar 2026 bis 12. März 2026Auflageort Gemeindehaus Uttwil, 1. Stock Einsichtnahme während den Öffnungszeiten oder digital unter www.uttwil.chWer vom Bauvorhaben berührt ist und ein schützwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache erheben.Baugesuchsunterlagen [pdf, 3.8 MB]