19.3.2026
Wir bitten die Anstösser an Strassen und Wegen der Gemeinde Uttwil, ihre Pflanzen bis 30. Juni 2026 zurückzuschneiden und unter Schnitt zu halten. Gestützt auf § 42 Abs.2 und 3 des Gesetzes über Strassen und Wege werden die Anstösser an Strassen und Wegen verpflichtet, Überragende Äste im ...