4.6.2026
Wir bitten die Anstösser an Strassen und Wegen der Gemeinde Uttwil, ihre Pflanzen gemäss dem Gesetz über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1) bis 30. Juni 2026 zurückzuschneiden und unter Schnitt zu halten.Die Anstösser sind verpflichtet überragende Äste im Fahrbahnbereich auf eine lichte Höhe von 4,5 m, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,5 m zu stutzen. Lebhecken oder Sträucher dürfen nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen. Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Stra ...