Ein Problem gelöst, viele neue geschaffen!
19.02.2026 Standpunkte, Uttwil , Salmsach, RomanshornStandpunkt zur Abstimmung vom 8. März 2026
Die EDU empfiehlt die Individualbesteuerung einstimmig zur Ablehnung. Im Kanton Thurgau und vielen weiteren Kantonen besteht für verheiratete Steuerpflichtige keine Heiratsstrafe. Ohne zusätzlichen Aufwand für Steuerpflichtige, ohne Mehraufwand für die Gemeinde und für die Steuerverwaltung kann die Abschaffung der Heiratsstrafe umgesetzt werden. Nur bei der direkten Bundessteuer wurde dieses Problem bisher nicht gelöst. Die vorgeschlagene Individualbesteuerung ist ein administrativer Unsinn für Steuerpflichtige und Steuerämter. Alle Kantone sollen ihr bewährtes System ändern. Verheiratete Personen haben dann neu jährlich eine Einkommens- und Vermögensteilung zwischen den Partnern vorzunehmen und zwei Steuererklärungen auszufüllen. Das Steueramt muss daraufhin wiederum alle deklarierten Angaben zusammenzählen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Nein zu doppelten Steuerunterlagen für Verheiratete. Nein zur Aufblähung der Steuerverwaltung. Nein zu neuen Ungerechtigkeiten zulasten von Familien mit einem Einkommen oder grossen Einkommensunterschieden. Nein zur Ressourcenverschwendung. Nein zum Systemwechsel der Individualbesteuerung, welche auch unbestimmte Veränderungen für Leistungen aus den Sozialversicherungen und bei der Prämienverbilligung mit sich bringt! Die Individualbesteuerung generiert für alle Steuerpflichtigen Kosten ohne Mehrwert.
EDU Bezirk Arbon