Änderung der Ausführungsverordnungen zu Einschränkungen für Reisen ins Ausland
27.01.2026 Politikaus der Sitzung des Regierungsrates, 22. Januar 2026
Der Regierungsrat begrüsst die Änderung der Ausführungsverordnungen zu den Einschränkungen für Reisen ins Ausland. Mit den Verordnungsänderungen sollen die neuen Regelungen im Ausländer- und Integrationsgesetz zu den Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat oder in einen anderen Staat als den Heimat- oder Herkunftsstaat von vorläufig aufgenommenen, schutzbedürftigen und asylsuchenden Personen konkretisiert werden. Beispielsweise soll auf Verordnungsstufe präzisiert werden, wann besondere persönliche Gründe vorliegen, damit für vorläufig Aufgenommene und schutzbedürftige Personen eine Reise in einen anderen als den Heimat- oder Herkunftsstaat bewilligt werden kann.
Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt, begrüsst der Regierungsrat insbesondere, dass für Asylsuchende, Schutzsuchende sowie vorläufig aufgenommene Personen in Bezug auf Reisen in das Heimat- oder Herkunftsland weitgehend dieselben Einschränkungen vorgesehen sind wie für anerkannte Flüchtlinge. Um die Verfahren möglichst effizient auszugestalten, kann sich der Regierungsrat auch vorstellen, dass festgelegt wird, dass die Ausnahmegesuche direkt beim für den Entscheid zuständigen Staatssekretariat für Migration einzureichen sind.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei