Ostschweizer und Zürcher Handelskammern begrüssen den Verhandlungsabschluss zu den Bilateralen III
22.12.2024 PolitikDer bilaterale Weg mit der EU ist massgeschneidert und trägt wesentlich zum Wohlstand sowie zur Innovationskraft der Schweiz bei. Unternehmen, Konsumenten und Gesellschaft profitieren davon. Mit dem Verhandlungsabschluss der Bilateralen III setzt der Bundesrat einen wichtigen Meilenstein für die Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte. Die Industrie- und Handelskammer Thurgau, die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell sowie die Zürcher Handelskammer begrüssen diese Bestrebungen des Bundesrates. Das Resultat wird im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens detailliert analysiert und beurteilt.
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 die Verhandlungen mit der EU über die Bilateralen III für erfolgreich abgeschlossen erklärt. Damit ist ein bedeutender Meilenstein erreicht. Nun gilt es, die Weichen für eine künftige Zusammenarbeit mit der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz zu stellen.
Direkter Zugang zum attraktivsten Markt
Dank den bilateralen Verträgen geniessen Schweizer Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Binnenmarkt – und damit zum für die Schweiz attraktivsten Binnenmarkt. Die Vorteile für die Unternehmen sind weitreichend: Handelserleichterungen durch den Abbau von Zöllen, gegenseitig anerkannte Produktzertifizierungen, Verfügbarkeit von Fachkräften, Zugang zu Forschungs- und Innovationsnetzwerken sowie die erleichterte Nutzung von Strassen- und Schieneninfrastrukturen sind einige davon.
Überdurchschnittliche Exportzahlen
Von der Teilnahme an diesem Markt hat die Schweiz bisher stärker profitiert als alle anderen Länder, wohlgemerkt als Nicht-EU-Mitglied. Dies gilt besonders für die Ostschweiz und den Raum Zürich: Rund 60% der Exporte aus der Ostschweiz mit ihrer starken Industrie gehen in die EU – damit ist diese der mit Abstand wichtigste Exportzielmarkt. Auch die Region Zürich, Zug und Schaffhausen exportiert mit mehr als 50% überdurchschnittlich stark in den EU-Raum. Für beide Regionen als starke Bildungs- und Forschungsstandorte sind zudem die Forschungs- und Bildungsabkommen mit der EU von hohem Stellenwert.
Auch für Konsumentinnen und Konsumenten ergibt sich ein grosser Nutzen aus den Abkommen. Wir alle profitieren von einer enormen Produktevielfalt zu günstigeren Preisen, der Bewegungsfreiheit auf dem Kontinent, Zugang zu Medikamenten, und letztlich von wirtschaftlicher und politischer Stabilität.
Bilaterale Verträge als erfolgreiches Modell
Mit dem bilateralen Weg hat die Schweiz über Jahrzehnte in entscheidenden Bereichen von Europas Potenzial profitiert – sei es durch qualifizierte Zuwanderung, stabile Lieferketten oder bessere Absatzchancen für innovative Produkte. Die bisherigen Abkommen erlauben eine individualisierte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU, welche kein anderes Land in dieser Form hat. Die Vorteile des bilateralen Wegs gegenüber den Alternativen – einem reinen Freihandelsabkommen einerseits oder einem EWR-Beitritt andererseits – überwiegen deutlich.
Bestehende Abkommen werden ohne Bilaterale III erodieren
Doch der bilaterale Weg ist gefährdet, wenn er nicht weiterentwickelt wird. Der Status quo ist keine Option, weil die Schweiz damit schleichend den Marktzugang zu Europa verliert. Ohne Einigung mit der EU werden die bestehenden Abkommen nacheinander erodieren, da sie nicht mehr aufdatiert werden. Die Konsequenzen werden nicht auf einen Schlag zu spüren sein. Vielmehr ist es ein schleichender Prozess. Erste Folgen dieser Erosion haben sich beispielsweise bereits im Bereich der Medizinaltechnik gezeigt: Die Verfügbarkeit von Medikamenten hat sich verschlechtert. Es erodieren aber auch die Beziehungen: Für Studierende ist ein Austauschsemester im EU-Ausland komplizierter geworden. Forschende sind ohne Zugang zum Programm Horizon Europe nicht mehr gleich gut in die europäische Forschungszusammenarbeit eingebunden. Dies wirkt sich negativ auf die Schweiz als führenden Innovationsstandort aus. Dazu können weitere wichtige Abkommen nicht abgeschlossen werden, wenn die bilateralen Verträge nicht weitentwickelt werden.
Vertiefte Prüfung des Verhandlungsresultats
Die Bilateralen III ermöglichen, dass die Schweiz auch künftig stark vom europäischen Binnenmarkt profitiert. Die bereits bestehenden Verträge werden zudem mit wichtigen neuen Abkommen ergänzt: Dem Strommarktabkommen, das eine stabile und effiziente Stromversorgung sicherstellt, dem Abkommen zur Lebensmittelsicherheit sowie einer Kooperation im Gesundheitsbereich.
Die Details der Verhandlungen sind noch nicht bekannt. Klar ist: Es wird Vor- und Nachteile geben – wie es in der Natur von Verhandlungsergebnissen liegt. Konzessionen und Nutzen der neuen Verträge müssen genau abgewogen werden. Die IHK Thurgau, IHK St.Gallen-Appenzell sowie die Zürcher Handelskammer werden im Rahmen der Vernehmlassung das Resultat analysieren und aus Sicht des Wirtschaftsstandorts Schweiz beurteilen.
IHK Thurgau