Regierungsrat lehnt neuen Auszahlungsmodus ab

  19.02.2026 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau fordert in der revidierten Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung eine Anpassung des Auszahlungsmodus. Andernfalls könne im Kanton Thurgau keine korrekte Abwicklung sichergestellt werden.
 
Im Juni 2025 hat das nationale Parlament das revidierte Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verabschiedet. Als Folge davon muss auch die Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung angepasst werden. Die neue Bestimmung sieht vor, dass Personen, die zeitweise im Heim und zu Hause leben, die Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause pro rata, also anteilsmässig, erhalten sollen.
 
Der Regierungsrat stimmt der Änderung in der vorliegenden Form nicht zu. In seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement des Innern fordert er insbesondere eine Anpassung des Auszahlungsmodus. Mit dem aktuell vorgesehenen Auszahlungsmodus der Pauschale, der eine monatliche Ausrichtung zusammen mit der jährlichen Ergänzungsleistung (EL) vorsieht, werde eine Berücksichtigung des kantonalen Höchstbetrags von Fr. 6000 für Krankheits- und Behinderungskosten verunmöglicht, schreibt der Regierungsrat. Im Kanton Thurgau müssten für diesen Modus inhaltlich falsche Verfügungen erlassen werden, die der geltenden Gesetzgebung widersprächen.
 
Daher lehnt der Regierungsrat diesen Auszahlungsmodus ab und beantragt, diesen anzupassen. Die Ausrichtung der Pauschalanteile könne monatlich erfolgen, müsse aber zwingend entweder über die Applikation für Krankheits- und Behinderungskosten und somit separat zur jährlichen Ergänzungsleistung abgewickelt werden, oder die EL-Applikation müsse entsprechend angepasst werden. Nur so könne im Kanton Thurgau eine korrekte Abwicklung sichergestellt werden.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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