Regierungsrat begrüsst Änderung des Finanzinstitutsgesetzes
27.01.2026 Politikaus der Sitzung des Regierungsrates, 22. Januar 2026
Der Regierungsrat begrüsst die Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (Zahlungsmittelinstitute und Krypto-Institute). Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Finanzdepartement schreibt, sind im Kanton Thurgau bisher kaum Unternehmen ansässig, die solche Geschäfte tätigen. Die Schaffung eines einheitlichen, technologiefreundlichen Regulierungsrahmens eröffne für den Kanton Thurgau mittelfristig Chancen, dass sich neue Unternehmen ansiedeln werden.
Mit der Gesetzesrevision sollen die heutige «Fintech-Bewilligung» weiterentwickelt und ein für alle Akteure verlässlicher Rechtsrahmen für die Herausgabe von Stablecoins sowie Dienstleistungen mit Kryptowährungen geschaffen werden. Damit sollen im Wesentlichen die Innovation gefördert und der Anleger- sowie Kundenschutz verbessert werden.
Kanton Thurgau
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