192,8 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung
30.11.2025 PolitikDer Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Krankenversicherungsverordnung genehmigt. Die Revision betrifft die Ansätze für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) sowie die Entschädigung der Politischen Gemeinden für übernommene Prämienausstände.
Die Ansätze der IPV sind jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Massgebend ist die einfache satzbestimmende Steuer zu 100 Prozent. Für Personen, die ein steuerbares Vermögen ausweisen, wird keine Prämienverbilligung ausgerichtet. Für die IPV 2026 stehen 192,8 Millionen Franken an Bundes-, Kantons- und Gemeindemitteln zur Verfügung. Aufgrund der Berechnung nach dem nationalen Finanzausgleich wurde im September 2025 der Bundesbeitrag für den Kanton Thurgau auf rund 123 Millionen Franken festgelegt. Die budgetierten Beiträge von Kanton und Gemeinden liegen weiterhin bei 56,68 Prozent des definitiven Bundesbeitrages.
Die Prämiensteigerungen für das Jahr 2026 betragen für Erwachsene (26 Jahre und älter) plus 3,42 Prozent im Vergleich zur kantonalen Durchschnittsprämie und 4,11 Prozent im Vergleich aller Prämien. Die Prämien für junge Erwachsene (18 bis 25 Jahre) steigen um 3,13 Prozent im Vergleich zur kantonalen Durchschnittsprämie und um 5,33 Prozent im Vergleich zum Mittelwert aller Prämien. Die Prämien für Kinder steigen im Vergleich zur kantonalen Durchschnittsprämie um 4,05 Prozent und im Vergleich zum Mittelwert aller Prämien um 4,57 Prozent.
Es wird angestrebt, dass der höchste IPV-Ansatz für Erwachsene 40 bis 50 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie deckt. Mit den verfügbaren Mitteln kann der höchste Ansatz für 2026 um 0,4 Prozent angehoben werden. Er deckt damit 52,1 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie und 68,6 Prozent der vom Eidgenössischen Departement des Innern bekanntgegebenen mittleren Prämie, die alle Versicherungsmodelle berücksichtigt.
Die Politischen Gemeinden werden für die Ausstände bei den Krankenkassenprämien, die sich wegen säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler ergeben und die sie übernehmen, vom Kanton entschädigt. In den Jahren 2019 und 2020 wurden dafür 3,2 Millionen Franken aus den Mitteln der IPV zur Verfügung gestellt, seit 2021 sind es 3,5 Millionen Franken. Diese Summe hat der Regierungsrat auch für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Politischen Gemeinden erhalten mit dieser Entschädigung einen Anreiz, ein wirksames Case Management für säumige Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu betreiben.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei