Wo ist das Problem?
07.12.2023 Leserbriefe, Romanshorn(LB Markus Bösch vom 24.11.23)
Unter diesem Titel greift Markus Bösch Leserbrief-Schreiber Hansruedi Bachmann persönlich an.
Materiell geht er auf Bachmanns Kritik nicht ein. Er entledigt sich seiner auch journalistischen Pflicht zur Recherche im 1. Satz einfach «Inwieweit einzelne Punkte Ihres LB zutreffen mögen, entzieht sich meiner Kenntnis, weil ich daselbst nicht involviert bin». Unprofessionell und heikel von M. Bösch, der im «Seeblick» auch als Korrespondent und Kolumnist tätig ist! M. Bösch kritisiert HR Bachmanns «ständige Bereitschaft zu kritisieren». Und frägt ihn u.a., «wo und in welchen öffentlichen Bereichen haben Sie sich engagiert...?» Er verknüpft damit unzulässig öffentliches Engagement als Legitimation, Leserbriefe veröffentlichen zu dürfen.
Zum schlechten Schluss schreibt M. Bösch quasi im Namen von «vielen RomanshornerInnen, die es überdrüssig sind, von der gleichen Stelle immer nur Kritik vernehmen zu müssen».
Dies im Gegenteil zu HR Bachmanns stets wohlbegründeten und sachlichen Voten z.B. an Gemeindeversammlungen.
Sollten wir nicht dankbar sein für mutige Menschen, die sich kritisch und sachlich noch zu äussern wagen?
Arthur Engler, Friedhofstrasse 1, Romanshorn
Der erwähnte Leserbrief von Markus Bösch war klar als solcher gekennzeichnet.
Ein Leserbrief beinhaltet immer eine persönliche Meinung und hat damit nichts mit der Tätigkeit von Markus Bösch als Lokalkorrespondent des «Seeblicks» zu tun.
Wie jeder andere Romanshorner, Salmsacher oder Uttwiler hat auch ein «Seeblick»-Korrespondent das Recht, seine eigene Meinung, ohne eine «journalistische Pflicht zur Recherche», in einem Leserbrief zu veröffentlichen.