Wasserentnahmeverbot wird aufgehoben

  30.07.2025 Brennpunkt

Seit Ende Juni 2025 gilt im Kanton Thurgau ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächen- und Fliessgewässer. Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der kühleren Temperaturen hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, das Entnahmeverbot per 31. Juli 2025 aufzuheben. Die Waldbrandgefahr wurde auf Gefahrenstufe 1 (gering) zurückgesetzt.

Das Ausbleiben von langanhaltenden ergiebigen Niederschlägen im Mai und Juni hatte das Wasserdefizit verschärft. Der Wasserstand des Bodensees lag zeitweise rund 120 Zentimeter unter der Norm, der Untersee wies gar die tiefsten Wasserstände seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1886 auf. Auch die meisten Fliessgewässer führten sehr wenig Wasser. Dies hatte den Erlass eines Verbots für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zur Folge. Vom Verbot ausgenommen waren Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, die noch über genügend Wasserreserven verfügen. Dies waren der Bodensee (Ober- und Untersee sowie Seerhein), der Rhein, der Hüttwilersee und der Nussbaumersee. Ebenfalls waren Entnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen zugelassen.

Dank der Niederschläge der vergangenen Tage sind die Pegelstände der Fliessgewässer insgesamt wieder angestiegen und die Wassertemperaturen gesunken. Dieser Umstand und die kühleren Temperaturen haben das Departement für Bau und Umwelt dazu veranlasst, das Entnahmeverbot per Publikation im Amtsblatt von morgen Donnerstag, 31. Juli 2025, wieder aufzuheben.

Aufgrund der Niederschläge und der tieferen Temperaturen wurde die Waldbrandgefahr bereits vergangene Woche auf die Gefahrenstufe 1 (keine oder geringe Gefahr) zurückgesetzt. 

Fachstab Trockenheit des Kantons Thurgau


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