Regierungsrat begrüsst Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes

  17.01.2026 Politik

aus der Sitzung des Regierungsrates

Der Regierungsrat begrüsst die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Sonderregelung für Reisen ins Ausland für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S). Die bestehenden Reisemöglichkeiten von Personen aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz sollen aufgrund der entsprechenden Regelung der EU und der Visumsbefreiung im Schengen-Raum für Personen mit einem biometrischen Pass der Ukraine bis auf Weiteres beibehalten werden.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll eine entsprechende Sonderregelung im Ausländer- und Integrationsgesetzes geschaffen werden. Sie soll bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes für Personen aus der Ukraine gelten. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt, erachtet es der Regierungsrat zudem als folgerichtig, dass ein wiederholter oder länger andauernder Aufenthalt in der Ukraine weiterhin zu einem Widerruf des vorübergehenden Schutzes führen kann.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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