Änderung der Verordnung über Berufsmaturität an Berufsfachschulen

  26.09.2026 Politik

Der Regierungsrat hat die Änderung der Verordnung über die Berufsmaturität an den Berufsfachschulen genehmigt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation hat am 1. März 2026 die Berufsmaturitätsverordnung und den dazugehörigen Rahmenlehrplan angepasst. Neu sieht die Verordnung vor, dass innerhalb eines Kantons in einer bestimmten Ausrichtung identische schriftliche Abschlussprüfungen durchgeführt werden. Diese Regelung hat Auswirkungen auf die Organisation der Berufsmaturitätsprüfungen, daher muss die Verordnung über die Berufsmaturität an den Berufsfachschulen angepasst werden. 

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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