Regierungsrat lehnt separate Besteuerung von Geldspielgewinnen ab
14.03.2026 Politikaus der Sitzung des Regierungsrates
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Entwurf für ein Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, sei dieses Gesetz nicht notwendig.
Hohe Geldspielgewinne sollen neu in dem Kanton besteuert werden, in dem die Person, die gewonnen hat, im Zeitpunkt der Resultatermittlung ihren steuerrechtlichen Wohnsitz hat. Dies sieht ein Vorschlag des Bundes vor. Um den Koordinationsaufwand zwischen den beteiligten Kantonen im Falle eines Umzugs zu begrenzen, sollen hohe Geldspielgewinne getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden.
Der Regierungsrat lehnt die Vorlage aus ordnungspolitischen Gründen ab. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Finanzdepartement schreibt, sei der föderale Steuerwettbewerb ein zentrales Element des schweizerischen Steuersystems. Zudem habe der Bund die Tendenz, via Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden in die Steuerhoheit der Kantone einzugreifen, obwohl keine Probleme bestünden. Entsprechend bittet der Regierungsrat den Bundesrat, von der vorliegenden Gesetzesrevision abzusehen und die Lotteriegewinne weiterhin gemeinsam mit dem ordentlichen Einkommen zu besteuern.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei