Thurgauer Regierungsrat lehnt vorgeschlagene Weisung zu PFAS-Höchstgehalten in Lebensmitteln ab
14.04.2026 PolitikDer Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst das Ziel, in Bezug auf PFAS-Höchstgehalte in Lebensmitteln einen schweizweit einheitlichen Vollzug sicherzustellen. Er lehnt die vom Bund vorgelegte Weisung dennoch ab. Die Inkraftsetzung einer solchen Weisung habe den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren und müsse im Einklang mit dem geplanten bundesrätlichen PFAS-Aktionsplan erfolgen. Der Vollzug des Lebensmittelrechts und Unterstützungsmassnahmen für betroffene Landwirtschaftsbetriebe seien aufeinander abzustimmen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau teilt mit
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von über 10'000 langlebigen Chemikalien, die schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können. Um die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen, wurden in der Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern über Höchstgehalte für Kontaminanten Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln festgelegt. Seit dem 31. Juli 2024 gelten in der Schweiz PFAS-Höchstgehalte für Fleisch, Fisch und Eier, die mit den EU-Vorgaben harmonisiert sind.
Kantone stehen vor Herausforderungen
Der Vollzug des Lebensmittelrechts durch die Kantone steht vor der Herausforderung, Massnahmen zur Sicherstellung einer rechtskonformen Lebensmittelproduktion einheitlich umzusetzen. Auf Wunsch der für den Vollzug zuständigen kantonalen Stellen erarbeitete der Bund daher eine Weisung zur Koordination des Vollzugs.
Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, begrüsst der Regierungsrat das in der Weisung festgelegte Ziel, einen einheitlichen Vollzug der geltenden Höchstgehalte in Lebensmitteln sicherzustellen. Das ermögliche eine Harmonisierung der Massnahmen unter den Kantonen.
Es sei entscheidend, dass die PFAS-Thematik koordiniert und nachhaltig angegangen werde und im Rahmen eines umfassenden Gesamtpakets erfolge, bei dessen Ausarbeitung alle relevanten Anspruchsgruppen eingebunden würden. Im Umgang mit PFAS sei indes eine sorgfältige Güterabwägung zu treffen und dabei auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit zu wahren, schreibt der Regierungsrat. Einerseits sei die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen. Gleichzeitig dürften die land- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Massnahmen zum Gesundheitsschutz nicht ausser Acht gelassen werden.
«Würde die vorliegende Weisung ohne Begleitmassnahmen in Kraft gesetzt und schweizweit angewendet, hätte dies unabsehbare Folgen auf die Produktion von Lebensmitteln und damit die Existenzgrundlage zahlreicher Betriebe in der Landwirtschaft und in der nachgelagerten Produktion», schreibt der Regierungsrat. Es müsse verhindert werden, dass Landwirtschaftsbetriebe aufgrund von Hinweisen auf eine PFAS-Belastung ihre Existenz aufgeben müssten, obwohl die Höchstwerte mit geeigneten Anpassungsmassnahmen und innerhalb angemessener Frist eingehalten werden könnten.
Regierungsrat lehnt vorliegenden Weisungsentwurf des Bundes ab
Ausserdem fordert der Regierungsrat, dass eine Verschärfung der Praxis zwingend mit entsprechenden Begleitmassnahmen einhergehen müsse. Solche Begleitmassnahmen zur Unterstützung der betroffenen Betriebe sollten integraler Bestandteil des geplanten bundesrätlichen PFAS-Aktionsplans sein. Die Weisung des Bundes dürfe daher nur im Einklang eines solchen Aktionsplans umgesetzt werden. Da es sich um ein schweizweites Problem handle, müsse der Bund nicht nur im Bereich des Vollzugs des Lebensmittelrechts Verantwortung übernehmen, sondern auch wenn es darum geht, Abfederungsmassnahmen für die Landwirtschaft zu ergreifen. Schliesslich lehnt der Regierungsrat den vorliegenden Weisungsentwurf des Bundes auch deshalb ab, weil er diverse rechtliche und wissenschaftliche Mängel aufweise.
Staatskanzlei
Kanton Thurgau