Regierungsrat ist mit E-ID-Verordnung einverstanden

  04.10.2025 Politik

Aus dem Regierungsrat

Der Regierungsrat ist mit der Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung) einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt er aber, dass der Aufwand für die Kantone nicht unbedeutend sein werde. Insgesamt dürfte bei der Umsetzung der E-ID mit einer generellen Zunahme von allgemeinen Anfragen rund um die Ausstellung und Verwendung der E-ID bei der kantonalen Ausweisstelle gerechnet werden, schreibt der Regierungsrat. Aufgrund der aktuellen Situation dürfte daher trotz zusätzlichen Gebühreneinnahmen die Ressourcenbeschaffung äusserst schwierig sein. Mit der neuen Verordnung möchte der Bund die Umsetzung der staatlichen elektronischen Identität in der Schweiz konkretisieren. Er regelt die Ausgestaltung der Vertrauensinfrastruktur, über die die E-ID und weitere elektronische Nachweise bereitgestellt werden. Die Infrastruktur umfasst unter anderem Register zur Verwaltung von Identifikatoren sowie Anwendungen zur Aufbewahrung und zur Prüfung digitaler Nachweise. 

Staatskanzlei
Kanton Thurgau
 


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