Regierungsrat will Gesundheitskosten dämpfen, sieht aber auch Risiken

  10.05.2026 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und der Krankenpflege-Leistungsverordnung, mit denen der Bund Massnahmen zur Kostendämpfung im Arzneimittelbereich vorsieht, ab. Die Vorlage berge Risiken, insbesondere in der Versorgungssicherung.

Die eidgenössischen Räte haben im März 2025 die Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 verabschiedet und Anpassungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung beschlossen. Die Gesetzesanpassungen sollen dazu beitragen, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen. Das vorliegende Verordnungspaket enthält Anpassungen für die Umsetzung der beschlossenen KVG-Anpassungen im Arzneimittelbereich und umfasst die Massnahmen «Kostenfolgemodelle», «Preismodelle», «Vergütung ab Zulassung (Tag 0)», «differenzierte WZW-Prüfung» sowie die «Zuständigkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen bei der Vergütung von Impfungen». Weiter bezwecken die Anpassungen die Modernisierung der Preisfestsetzung von Arzneimitteln.

Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab. In der vorliegenden Form berge sie erhebliche Unsicherheiten und Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Versorgungssicherung, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement des Innern. Der Regierungsrat schliesst sich damit der Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an. Die Kantone unterstützen grundsätzlich die Kostendämpfung, da sie ab 2028 stärker an den Arzneimittelkosten beteiligt sind und somit auch aus Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen sein werden. Gleichzeitig sieht die GDK aber Herausforderungen durch den laufenden Life-Science-Prozess – interdisziplinäre Abläufe in Biotechnologie, Pharma und Medizintechnik, die von der Forschung über die Entwicklung bis zur Produktion reichen – und erwartet einen Kompromiss mit der Pharmaindustrie, um Versorgungssicherheit und Zugang zu innovativen Medikamenten zu gewährleisten. 

Kanton Thurgau
Staatskanzlei
 


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