Aktuelle Informationen Corona

  27.01.2022 Brennpunkt

Booster-Impfung für 12- bis 15-Jährige 
Im Kanton Thurgau können sich seit dem 24. Januar 2022 auch Jugendliche von 12 bis 15 Jahren boostern lassen. Bedingung ist, dass die letzte Impfung mindestens vier Monate zurückliegt. Der Start dazu erfolgte im kantonalen Impfzentrum Weinfelden als Walk-in-Impfung ohne Anmeldung am Montag, 24. Januar 2022. Eine Anmeldung für einen fixen Impftermin ist möglich.
Da die Nachfrage derzeit eher tief ist, beträgt die Wartezeit je nach gewünschtem Termin weniger als 24 Stunden. Die Anmeldung erfolgt über die Online-Plattform https://covid19.impf-check.ch. Dort können auch die Pop-up-Impfzentren in acht Thurgauer Gemeinden als Impfort gewählt werden.
Die Auffrischimpfung für Personen von 12 bis 15 Jahren wird mit dem Impfstoff von Pfizer durchgeführt.

Zum Schutz von gefährdeten Personen
Empfohlen wird in der aktuellen epidemiologischen Lage eine Auffrischimpfung für 12- bis 15-Jährige, wenn diese ihren Schutz vor einer Infektion erhöhen und das Übertragungsrisiko auf enge Kontaktpersonen reduzieren wollen. Für die Booster-Impfung muss die letzte Immunisierung mindestens vier Monate zurückliegen. Ferner müssen Teenager im Alter von 12 bis 15 Jahren vor dem Termin eine Einverständniserklärung herunterladen, ausfüllen, von den Eltern unterschreiben lassen und zum Impftermin mitbringen. Die Einverständniserklärung ist online auf der Seite des Amtes für Gesundheit auf www.tg.ch/impfen abrufbar.
Die Teenager können, aber müssen nicht von einem Elternteil zur Impfung begleitet werden. 12- bis 15-Jährige, die sich bereits auf der Online-Anmeldeplattform https:// covid19.impf-check.ch für eine Booster-Impfung registriert haben, erhalten eine SMS, sobald sie ihren Termin nun buchen können.

Bald Booster mit Johnson & Johnson
Eine Booster-Impfung wird bald auch mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson möglich sein. Die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit sowie weitere Informationen dazu können auf www.tg.ch/ impfen abgerufen werden.
Fachstab Pandemie Kanton Thurgau / red.

Bundesrat hat Massnahmen verlängert
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Januar 2022 entschieden, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu verlängern. Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März:
– 2-G- und 2-G+-Regel für gewisse Innenräume
– ausgeweitete Maskenpflicht innen
– 3-G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen
– Einschränkung privater Treffen Ausserdem verkürzt der Bundesrat per Ende Januar die Gültigkeit der Impf- und Genesenenzertifikate auf 270 Tage.
Kontaktdaten müssen nicht mehr erhoben werden. Auch nicht mehr in Discos und an religiösen Veranstaltungen.

Erleichterung der Einreise
Seit Samstag, 22. Januar, müssen geimpfte und genesene Personen vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen.
Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen wird der Test vor der Einreise in die Schweiz beibehalten. Dagegen wird aufgrund der beschränkten Testkapazitäten im Inland künftig auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise verzichtet. Damit gilt für die Einreise in die Schweiz die 3-G-Regel.

Laufende Überprüfung durch Bundesrat
Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 wird er mögliche Lockerungen der Massnahmen diskutieren.
Bundesamt für Gesundheit BAG / red.


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