Regierungsrat setzt die Änderung des Planungs- und Baugesetzes in Kraft
02.11.2026 PolitikDer Regierungsrat hat die Änderung des Planungs- und Baugesetzes auf den 1. November 2026 in Kraft gesetzt. Zudem hat er die Änderung der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe sowie die Änderung der Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) genehmigt.
Die vom Grossen Rat am 5. März 2025 beschlossene Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes beinhaltet Änderungen im Bereich der Verfahren sowie bei den Bestimmungen zu den kantonalen Nutzungszonen und Planungszonen. Für den Vollzug von besonderer Bedeutung sind vor allem die revidierten Bestimmungen zu den Verfahren. Auch die Änderungen der Verordnung stehen im Zusammenhang mit den neuen Verfahrensbestimmungen.
Die Kantone sind gestützt auf das Energiegesetz aufgefordert, für den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien rasche Bewilligungsverfahren vorzusehen. Mit der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes wurde daher unter anderem das Meldeverfahren im Gesetz verankert. Beim Meldeverfahren handelt es sich um ein Bagatellprüfverfahren. Es soll einerseits sicherstellen, dass bauliche Tatbestände unterhalb der Schwelle zur ordentlichen Bewilligungspflicht rasch realisiert werden können. Andererseits soll es gewährleisten, dass die zuständigen Behörden vom Vorhaben rechtzeitig Kenntnis erlangen, um nötigenfalls eingreifen zu können. Ein Baubewilligungsentscheid ist indes nicht erforderlich.
Verfahren sollen effizienter und unkomplizierter ablaufen
Das Meldeverfahren ist im Gesetz nur im Grundsatz geregelt. Die Aufzählung der Anlagen, die der Meldepflicht unterliegen, müssen daher in der dazu gehörenden Verordnung detailliert umschrieben werden. Der Regierungsrat hat nun die revidierte Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe sowie die Änderung der Weisung des Regierungsrates über die Abwicklung von Baugesuchs- und Planungsgeschäften in der kantonalen Verwaltung (BOA-Weisung) genehmigt. Somit wird auf Verordnungsstufe eine Selektion vorgenommen und sichergestellt, dass das Meldeverfahren nicht in rechtsmissbräuchlicher Art und Weise auf Sachverhalte angewendet wird, die aus öffentlichen oder privaten Interessen eigentlich einem vereinfachten oder ordentlichen Verfahren zugeführt werden müssten. Nebst der Konkretisierung der Meldepflicht unterliegenden Anlagen erfolgt auch die Regelung der mit der Meldung einzureichenden Unterlagen in der Verordnung.
Im Vordergrund stehen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu zählen zum einen die Solaranlagen, die derzeit einen grossen Zuwachs verzeichnen. Die Zunahme der Bautätigkeit ist aber auch in anderen Bereichen spürbar. Zur Verminderung der klimaschädlichen CO2-Emissionen werden vermehrt Heizungen mit den fossilen Brennstoffen Heizöl und Erdgas durch Heizungen mit erneuerbaren Energien ersetzt. In vielen Fällen werden dazu Wärmepumpen verwendet. Erdwärmesondenanlagen sowie im oder am Gebäude installierte Luft/Wasser-Wärmepumpen und Luft/Luft-Wärmepumpen sollen daher ebenfalls dem Meldeverfahren unterstellt werden. Zudem führt die Förderung der E-Mobilität zu einer Zunahme von Projekten im Bereich der Ladeinfrastruktur. Auch diese Verfahren sollen effizienter und unkomplizierter ablaufen. Die administrativen Hürden für die Bauwilligen sollen reduziert werden.
Zu Revision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe wurde eine externe Vernehmlassung durchgeführt. Es gingen 29 Rückmeldungen ein. Kritik wurde vor allem gegenüber dem Meldeverfahren geäussert. Die Verankerung des Meldeverfahrens erfolgte jedoch bereits auf Gesetzesstufe durch den Grossen Rat. Der Regierungsrat trägt diesen Bedenken aber Rechnung, indem der Kanton Vollzugshilfen erstellt hat, die den Betroffenen rechtzeitig mit der Einführung des neuen Meldeverfahrens zur Verfügung stehen.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei