Änderung des Postgesetzes
27.04.2026 Politikaus der Sitzung des Regierungsrates
Der Regierungsrat begrüsst die Änderung des Postgesetzes. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, trage die vorgeschlagene Änderung dazu bei, eine effizientere Marktstruktur zu fördern und den betroffenen Organisationen eine grössere Wahlfreiheit bei der Zustellung ihrer Publikationen zu ermöglichen.
Die Förderung der Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) setzt aktuell eine Zustellung durch die Schweizerische Post voraus. Wenn andere Anbieterinnen von Postdiensten die Exemplare zustellen, kann die finanzielle Unterstützung des Bundes nicht beansprucht werden. Der Bundesrat schlägt mit dieser Vorlage einen Wechsel zu einer anbieterneutralen Regelung vor: Die Zustellermässigung soll künftig unabhängig davon gewährt werden, ob die Zustellung durch die Post oder eine private Anbieterin erfolgt.
Staatskanzlei
Kanton Thurgau