Arbeitslosenquote bleibt im Oktober stabil

  08.11.2026 Wirtschaft

Die Arbeitslosenquote bleibt unverändert bei 2,2%. Die Zahl der Arbeitslosen ist gegenüber dem Vormonat leicht gesunken. Derweil konnten diverse offene Stellen neu besetzt werden.

Ende Oktober waren bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) insgesamt 3507 Personen als arbeitslos gemeldet. Das sind 51 weniger als im September. Die Arbeitslosenquote verharrt bei 2,2%. Die Stellensuchendenquote zeigt sich mit 4.5% ebenfalls unverändert. Insgesamt waren 7140 Personen als stellensuchend registriert, 15 weniger als im Vormonat.

Saisonale Gründe sorgen für Arbeitslosigkeit im Gastgewerbe
Deutlich weniger Arbeitslosigkeit verzeichnen die übrigen Branchen (–38) sowie der Detailhandel (–20). Geringe Veränderungen gab es beim Gesundheits- und Sozialwesen (–10), beim Maschinenbau (–9), beim Grosshandel (–8) sowie in der Informatik (–7). Bei den Berufsgruppen war die Abnahme vor allem beim Handel, Reparatur und Autogewerbe (–30) ausgeprägt. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offen Stellen ist im Oktober bei 1560 Stellen, das sind 264 weniger als im September. Das Gastgewerbe (+20) verzeichnet im Oktober und im Spätherbst vor allem aus saisonalen Gründen einen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Ein wenig mehr Arbeitslose gibt es bei den sonstigen Dienstleistungen (+9), den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+8), bei den Banken (+6), in der Forschung und Entwicklung (+5) und in der Glas, Keramik, Zementwaren (+5).

Durchschnittliche Lohnerhöhung in der Ostschweiz von 1,1%
Die Ostschweizer Unternehmen planen für 2027 durchschnittliche Lohnerhöhungen von 1,1%. Damit dürften die Löhne erneut etwas stärker steigen als die Preise, trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten und anhaltendem Kostendruck. Die Unternehmen beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage positiver als vor einem Jahr, in Teilen der Industrie bleibt die Lage aber angespannt. Gleichzeitig gestaltet sich die Personalsuche anspruchsvoll, während die Bürokratie grösste Herausforderung bleibt. Das zeigt die jährliche Lohnumfrage der IHK St.Gallen-Appenzell, der IHK Thurgau sowie der regionalen Arbeitgeberverbände der Ostschweiz.

Bundesrat fährt Kurzarbeit ab 2027 schrittweise zurück
Gute Konjunkturaussichten sorgen für eine Wende in der Kurzarbeitsentschädigung (KAE): Die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten gilt nur noch bis zum 31. Januar 2027. Im Dezember 2026 wird der Bundesrat unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage und der Konjunkturaussichten prüfen, ob die Höchstbezugsdauer ab Februar 2027 erneut verlängert werden kann und welche Höchstbezugsdauer in diesem Fall gelten soll. Gleichzeitig wird der Bundesrat die weiteren Schritte zur Rückkehr zur ordentlichen Bezugsdauer von zwölf Monaten im Verlauf von 2027 und in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung prüfen. 

Bundesrat gewährt Start-ups Flexibilität bei der Arbeitszeitorganisation
Start-ups erhalten neue Sonderbestimmungen, die ihnen eine flexiblere Organisation der Arbeitszeit ermöglichen. Die neuen Bestimmungen wurden mit den Sozialpartnern ausgehandelt und treten ab 1. Dezember 2026 in Kraft. 

Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau

Arbeitsmarkt-Bulletin Oktober 2026

 


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