Regierungsrat weitet die Zertifikatspflicht aus

  15.09.2021 Brennpunkt

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Zertifikatspflicht auf Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung ausgeweitet. Die Massnahme zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie gilt ab dem 20. September 2021 bis maximal am 24. Januar 2022.

Nachdem sich die pandemische Lage im Sommer 2021 entspannt hat, befinden sich die Ansteckungs- und Hospitalisationszahlen im Kanton Thurgau und in der Schweiz mit steigender Tendenz erneut auf hohem Niveau. Die Intensivstationskapazität des Kantons Thurgau war per 13. September 2021 voll ausgelastet. Der Bundesrat hat bereits reagiert und per 13. September 2021 die Ausweitung der Zertifikatspflicht für Innenräume in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sowie für Veranstaltungen beschlossen.

Im Bundesratsentscheid nicht eingeschlossen sind Spitäler, Kliniken, Pflegeheime und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Aus Sicht des Regierungsrats handelt es sich bei Patientinnen und Patienten beziehungsweise die betreuten Personen in Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung aber häufig um besonders gefährdete Personen. Deshalb hat der Regierungsrat entschieden, die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren auf diese Institutionen auszuweiten.

Die Massnahme gilt ab dem 20. September 2021 bis maximal am 24. Januar 2022 und wird periodisch überprüft.

Regierungsrat Kanton Thurgau / red.


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