Mitteilungen aus der Sitzung des Regierungsrates
02.06.2026 PolitikPolizeiliche Informationssysteme des Bundes
Der Regierungsrat begrüsst die Stossrichtung des Entwurfs für die Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement schreibt, erachtet der Regierungsrat vor allem die Verbesserung des polizeilichen Informationsaustauschs zwischen Bund und Kantonen sowie die Vereinfachung von Abfragen über eine einheitliche Plattform, insbesondere zur Bekämpfung interkantonaler und grenzüberschreitender Kriminalität, als sinnvoll.
Zentrales Auskunftsverfahren als kritisch beurteilt
Kritisch beurteilt der Regierungsrat hingegen das vorgesehene zentrale Auskunftsverfahren. Dieses würde zu einem erheblichen zusätzlichen administrativen Aufwand für die Kantone führen, ohne dass ein praktischer Mehrwert erkennbar wäre, befürchtet der Regierungsrat. Die vorgesehene Regelung stehe zudem im Spannungsverhältnis zum Ziel der Vorlage, Ressourcen gezielt für die Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten einzusetzen. Weiter sieht der Regierungsrat Anpassungsbedarf bei der vorgesehenen Beschränkung der Datenabfrage auf kriminal- und gerichtspolizeiliche Zwecke. Diese greift aus Sicht des Regierungsrates zu kurz, da insbesondere sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Aufgaben, etwa im Bereich des Bedrohungsmanagements, nicht erfasst werden.
Änderung der Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen
Der Regierungsrat ist mit der Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen einverstanden, schreibt er an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Ziel der Teilrevision ist es, klar zu definieren, welche Rendite bei welchem Referenzzinssatz als zulässig gilt. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit im Hinblick auf den im Obligationenrecht (OR) genannten Begriff des «übersetzten Ertrags» werden neben der Nettorendite auch die Bruttorendite sowie wertvermehrende Investitionen berücksichtigt. Aus Gründen der Systemkohärenz und Rechtssicherheit enthält die Teilrevision daher Definitionen zu allen drei Begriffen.
Zusatzvereinbarung zum Leistungsauftrag genehmigt
Der Regierungsrat hat die Zusatzvereinbarung zum Leistungsauftrag zur Erfüllung der Leistungen gemäss Spitalliste und weiterer versorgungsnotwendiger Leistungen zwischen der Spital Thurgau AG und dem Kanton Thurgau betreffend Kindesschutz rückwirkend per 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 genehmigt. Neben der jährlichen Pauschale von Fr. 50'000 für den allgemeinen Kindesschutz soll sich der Kanton Thurgau an der Klinik für Kinder und Jugendliche (KKJ) beteiligen. In der KKJ wird an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr eine Not- und Krisenaufnahme in der Funktion eines Schlupfhauses gewährleistet. Dieses soll von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Altersjahr – auch ohne medizinische Indikation – in Anspruch genommen werden können. Der Kanton beteiligt sich an den hierfür notwendigen Vorhalteleistungen mit einer jährlichen Pauschale von Fr. 120'000, dafür ist die Zusatzvereinbarung notwendig.
Geänderten Statuten der Thurgauer GLIB genehmigt
Der Regierungsrat hat die geänderten Statuten der Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe (GLIB) genehmigt. Der Sitz der Genossenschaft wird von Salenstein nach Frauenfeld verlegt. Zudem wird unter anderem präzisiert, dass für die Gewährung von Krediten und Darlehen keine Gebühren erhoben werden, für andere Dienstleistungen jedoch solche erhoben werden können. Zudem wird die Zuständigkeit des Verwaltungsrates präzisiert, indem der Verwaltungsrat auch für die Entlassung des Geschäftsführers, für die Einberufung der Generalversammlung für die Behandlung von Rekursen gegen durch den Geschäftsführer abgelehnte Gesuche zuständig ist. Zudem wird die Zuständigkeit des Verwaltungsrates auf den Entscheid über eingehende Kreditgesuche beschränkt. Neu wird auch die Zuständigkeit des Verwaltungsrates für den Erlass und die Änderungen von Reglementen der Genossenschaft festgehalten. Zudem wird geändert, dass der Verwaltungsrat die weiteren Aufgaben des Geschäftsführers regelt.
Lizenzverlängerung von Microsoft-Produkten
Der Regierungsrat hat den Auftrag für die Lizenzverlängerung von Microsoft-Produkten um drei Jahre (1. Juni 2026 bis 31. Mai 2029) an die SoftwareOne AG aus Stans vergeben. Die Vergabesumme beträgt für die Lizenzverlängerung EUR 6'526'824 und für die Vermittlungsgebühr Fr. 108'000. In der kantonalen Verwaltung und bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind verschiedene Microsoft-Produkte im Einsatz. Um weiterhin das Nutzungsrecht zu haben und auf Updates und den Support zugreifen zu können, müssen diverse Microsoft-Lizenzen bis am 31. Mai 2026 verlängert werden. Ein Produktewechsel ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Dies würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei