Regierungsrat genehmigt Bedarfsplanung Asylwesen 2024 bis 2028

  05.10.2024 Politik, Romanshorn, Salmsach, Uttwil

Aus der Sitzung des Regierungsrates

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Bedarfsplanung Asylwesen 2024 bis 2028 genehmigt. Der Kanton rechnet in den kommenden Jahren mit einer durchschnittlichen Belegung von 617 Personen, allerdings können Schwankungen auftreten.

Die vom Regierungsrat genehmigte Bedarfsplanung beschreibt die Entwicklung des Asylwesens im Kanton Thurgau für die kommenden vier Jahre. Sie soll die Unterbringungskapazität aufzeigen und Massnahmenschwellen definieren. Sie beschränkt sich auf das ordentliche Asylverfahren ohne Personen mit Schutzstatus S. Im Wesentlichen ist die Bedarfsplanung nicht darauf ausgelegt, dass möglichst alle Unterbringungsplätze belegt sind, sondern genügend Reserven vorhanden sind, um die Schwankungen der Ein- und Austritte aus den kantonalen Strukturen zuverlässig bewältigen zu können. 

Aus dem aktuellen Bestand, den prognostizierten Eintrittszahlen und der Aufenthaltsdauer der vergangenen Jahre ergibt sich eine durchschnittliche prognostizierte Belegung von 617 Personen in den Jahren 2024 bis 2028, bei einer prognostizierten Höchstbelegung von 740 Personen. Mit einer Schwankungsreserve von 15 Prozent ergibt sich aus der durchschnittlichen Belegung von 617 Personen (85-Prozent-Belegung) ein Bedarf an 725 Unterbringungsplätzen (100-Prozent-Belegung). Diese werden in den Ausführungsbestimmungen zur Leistungsvereinbarung des Kantons mit der Peregrina-Stiftung festgehalten.

Das kantonale Sozialamt überwacht die Parameter, um bei stark veränderter Sachlage rechtzeitig für genügend Kapazität zu sorgen. Da der Bedarf an Unterbringungsplätzen im Kanton Thurgau jeweils im Winter steigt, fällt die Belegung in den Sommermonaten tiefer aus. Ob die vorhandenen Reserven ausreichen oder eine temporäre Infrastrukturaufstockung mittels Schutzanlagen nötig ist, wird im Sinne einer kosteneffizienten Bedarfsplanung jährlich eingeschätzt. Bei Abzeichnen eines Kapazitätsengpasses beträgt die Vorlaufzeit bei Erreichung einer Massnahmenschwelle vier Monate. Die Unterbringungskapazität wird in einem solchen Fall per Regierungsratsbeschluss erhöht.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei

 


 


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