Der Bundeshaushalt soll nicht auf Kosten der Kantone saniert werden
04.05.2025 PolitikAus dem Regierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst den Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027 mit Vorbehalten. Insbesondere lehnt er es ab, dass die Sanierung des Bundeshaushalts auf Kosten der Kantone erfolgt. Zudem hätte er sich einen früheren Einbezug gewünscht.
Weil die Ausgaben des Bundes wesentlich schneller wachsen als die Einnahmen, sodass die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse ohne Gegenmassnahmen nicht mehr eingehalten werden können, hat der Bundesrat das Entlastungspaket 2027 in eine Vernehmlassung gegeben. Ab 2027 sollen namhafte Korrekturen gemäss aktueller Finanzplanung im Umfang von bis zu drei Milliarden Franken pro Jahr erfolgen. Mit dem vorliegenden Entlastungspaket 2027 unterbreitet der Bundesrat Massnahmen, mit denen das Ausgabenwachstum reduziert und der Haushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden kann.
Der Regierungsrat begrüsst es, dass der Bundesrat den Finanzhaushalt stabilisieren und die Einhaltung der Schuldenbremse sicherstellen möchte, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Finanzdepartement. Parallel zur Umsetzung des Entlastungspakets läuft das wichtige Projekt zur Entflechtung 2027 zwischen den Kantonen und dem Bund. Für beide Projekte erachtet es der Regierungsrat als zwingend, dass es in der Summe zu keinen Ausgabenverschiebungen zwischen dem Bund und den Kantonen kommt. Das Entlastungspaket 2027 sieht jedoch Ausgabenverschiebungen von Bund zu den Kantonen vor. «Diese Verschiebungen lehnen wir ab. Die Sanierung der Bundesfinanzen darf nicht auf Kosten der Kantone erfolgen», schreibt der Regierungsrat. Vielmehr sei eine Gesamtbetrachtung über alle Staatsebenen angezeigt und Ausgaben sollten reduziert, anstatt von einer Staatsebene auf die andere verschoben werden.
Ausserdem bedauert der Regierungsrat den mangelnden Einbezug der Kantone bei der Ausarbeitung der Massnahmen, obwohl die Kantone massgeblich von diesen betroffen seien. Bereits im Herbst 2024 hätten die Kantone dem Bundesrat ihre Bereitschaft signalisiert, die sie betreffenden Massnahmen gemeinsam zu konkretisieren. Weiter weist der Regierungsrat darauf hin, dass angesichts der neuesten Zahlen, über die das Eidgenössische Finanzdepartement am 12. Februar 2025 informiert hat, die zwingende Notwendigkeit zur Verabschiedung des Entlastungspakets als Ganzes nicht mehr ersichtlich sei.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei