Bodenseeufer revitalisieren: Vielfältiger Nutzen
20.05.2026 Politik, RomanshornEs ist ein gesetzlicher Auftrag, die Ufer des Bodensees zu revitalisieren – zumindest jene Teile, wo der ökologische Nutzen gross ist: Maurice Koll vom Amt für Umwelt informierte auf Einladung der Grünen Romanshorn.
Das Ufer des Bodensees birgt vielfältigen Nutzen für die Natur und die Menschen. Stichworte dazu sind: Naherholung, Tourismus, Biodiversität. In Bezug auf die Natur befindet sich ein grosser Teil der Ufer in einem schlechten Zustand. Das nationale Gewässerschutzgesetz schreibt unter anderem vor, dass die natürlichen Gewässerfunktionen wieder herzustellen sind. Im Thurgau liegt die Planung beim Kanton, die Zuständigkeiten bei den jeweiligen Gemeinden.
Langwierige Projekte
«Bei dieser Aufgabe rechnen wir in grossen Zeiträumen: So müssen bis 2090 14 Kilometer Uferlinien revitalisiert sein. Vier Kilometer müssen es bis 2042 sein. Das sind in etwa 200 Meter pro Jahr. Mit einbezogen in die Planungen und Umsetzungen ist auch das kantonale Artenförderungskonzept. Und weil der Bodensee unreguliert ist, gestalten sich diese Projekte noch anspruchsvoller», sagte Maurice Koll. Er ist Fachmann für Gewässerbau und arbeitet beim kantonalen Umweltamt.
Im Zeitraum von 2027-29 sind Projekte in Mammern, Arbon, Salenstein, Kleinvenedig und Berlingen geplant.
Auch in Romanshorn seien Prioritäten für die Umsetzung von einzelnen Massnahmen festgelegt worden, so der zuständige Stadtrat Christian Zanetti: «Im Zuge der strategischen Revitalisierungsplanung ist der Nutzen im Verhältnis zum Aufwand hoch bei der Salmsacherbucht und dem Naturschutzgebiet, beim Inseli, beim Seebad und bis zur Gemeindegrenze Uttwil. Dabei ist der Leitgedanke: «Revitalisierungen sollen dort angegangen werden, wo sie ökologisch, räumlich und funktional einen klaren Mehrwert schaffen.» Zanetti zeigte dann am Beispiel des Hydrelparks, das eine Sanierung mit ökologischer Optimierung der richtige Weg ist.
Im Anschluss führten die Grünen ihre Jahresversammlung durch.
Markus Bösch
