Booster-Impfkampagne beginnt am 10. Oktober

  28.09.2022 Brennpunkt, Romanshorn, Salmsach

Ab dem 10. Oktober 2022 können alle Personen ab 16 Jahren kostenlos eine weitere Auffrischimpfung gegen das Coronavirus erhalten. Im Kanton Thurgau ist dies vorerst im kantonalen Impfzentrum in Weinfelden und im neuen Kurzzeit-Impfzentrum in Amriswil sowie in einigen Hausarztpraxen und Apotheken möglich. In Frauenfeld folgt in Kürze ein weiteres Kurzzeit-Impfzentrum.

Eine zweite Auffrischimpfung gegen Covid-19 war bisher nur für Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem sowie für Personen ab 80 Jahren kostenlos erhältlich. Ab Montag, 10. Oktober 2022, gilt die Impfempfehlung des Bundesamtes für Gesundheit für alle Personen ab 16 Jahren, deren letzte Impfung oder Ansteckung mindestens vier Monate zurückliegt. Entsprechend sind im Kanton Thurgau für diese Personengruppe ab morgen Donnerstag, 29. September 2022, Anmeldungen auf der Online-Anmeldeplattform https://covid19.impf-check.ch möglich. 

Im Kanton Thurgau wird mit ca. 50'000 Impfwilligen gerechnet. Deshalb öffnet am 10. Oktober ein zweites Impfzentrum in Amriswil. Dieses Kurzzeit-Impfzentrum wird voraussichtlich bis Ende Jahr betrieben. Das seit April 2021 bestehende kantonale Impfzentrum in Weinfelden ist noch bis und mit 18. Oktober 2022 in Betrieb und wird dann abgebaut. Anschliessend wird es durch ein weiteres Kurzzeit-Impfzentrum in Frauenfeld abgelöst.

Das Impfzentrum in Weinfelden ist ab dem 10. Oktober sieben Tage die Woche von 7 bis 21 Uhr geöffnet.
Die Impfzentren in Amriswil und Frauenfeld werden bis auf Weiteres von Montag bis Samstag jeweils von 8 bis 18 Uhr betrieben. In der Anfangsphase werden keine Walk-in-Impfungen angeboten. Betreiberin der Impfzentren ist weiterhin die Hirslanden-Gruppe im Auftrag des kantonalen Amtes für Gesundheit. 

Impfzertifikat wird künftig das Impfdatum enthalten
Für die zweite Auffrischimpfung sind mRNA-Impfstoffe oder Nuvaxovid empfohlen. Von den bivalenten mRNA-Impfstoffen, die Wirkstoffe der bisherigen Impfung sowie gegen die Omikron-Variante enthalten, steht derzeit lediglich jener von Moderna zur Verfügung. Geimpft wird deshalb zu Beginn standardmässig mit dem bivalenten Impfstoff von Moderna. Wer nur eine monovalente Impfung wünscht, muss dies vor Ort im Impfzentrum melden. Personen, die bereits einen Impfstoff von Pfizer/BioNTech erhalten haben, können den bivalenten oder monovalenten Impfstoff von Moderna, den monovalenten Impfstoff von Pfizer oder den Novovax-Impfstoff wählen. 

Das Impfzertifikat wird künftig nicht mehr mit einer Gültigkeitsdauer versehen sein, sondern das Impfdatum enthalten. Dies erleichtert die Anerkennung in Ländern mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer.

Für Fragen rund ums Impfen steht weiterhin die Hotline unter der Telefonnummer 058 345 34 40 zur Verfügung. Sie ist derzeit von Montag bis Freitag von 8−12 Uhr und von 13−17 Uhr besetzt. 

Eine Impfung ist grundsätzlich auch in Arztpraxen und Apotheken möglich, wobei in diesem Fall die Information und Anmeldung direkt über diese erfolgt.
Eine Übersicht dazu sowie weitere Informationen rund ums Thema Impfen finden sich auf www.tg.ch/impfen.

Fachstab Pandemie Kanton Thurgau / Redaktion


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