Botschaft zum Gesundheitsgesetz verabschiedet
22.11.2025 PolitikDer Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat:
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Änderung des Gesundheitsgesetzes und die damit verbundene Änderung des Krankenversicherungsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol sowie die Verordnung über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol werden aufgehoben.
Die Vorlage besteht aus zwei Teilen: Erstens wird das Gesundheitsgesetz an die seit dem 1. Oktober 2024 geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen über Tabak- und Nikotinprodukte angepasst. Zudem werden das damit überflüssige Gesetz über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol sowie die Verordnung über Plakatwerbung und Jugendschutz für Tabak und Alkohol aufgehoben.
Zweitens wird die Gesundheitsvorsorge neu gegliedert. Damit soll eine möglichst aufwandneutrale Entflechtung der Aufgaben von Kanton und Politischen Gemeinden erfolgen. Aufgaben gemäss Gesundheitsgesetz, die heute durch die Perspektive Thurgau und conex familia wahrgenommen werden, sollen neu anstelle der bisher paritätischen Finanzierung allein von den Politischen Gemeinden finanziert und gesteuert werden. Im Gegenzug beteiligt sich der Kanton statt heute 40 Prozent neu mit 45 Prozent an den Restkosten von Pflegeheimen und Spitex. Hierfür hat der Regierungsrat eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes vorgenommen.
In der externen Vernehmlassung wurden die Vorlagen mehrheitlich begrüsst. Im Vergleich zur Fassung der Vernehmlassung gab es daher nur wenige, insbesondere redaktionelle Änderungen.
Kanton Thurgau
Staatskanzlei