Dank Sparmassnahmen kann Defizit reduziert werden

  28.09.2024 Politik, Romanshorn, Salmsach, Uttwil

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau teilt mit:
 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau legt dem Grossen Rat ein Budget vor, das einen Aufwandüberschuss von 15,9 Millionen Franken vorsieht. Aufgrund der Nettoinvestitionen von 105 Millionen Franken wird ein Finanzierungsfehlbetrag von 151,5 Millionen Franken veranschlagt. Damit liegen sowohl die Erfolgs- als auch die Finanzierungsrechnung unter den Eckwerten der Finanzstrategie. Das Ergebnis kam nur dank teilweise einschneidender Spar- und Kürzungsmassnahmen zustande. Eine Rücknahme der Steuerfusssenkung von acht Prozent ist unabdingbar, um das Haushaltsgleichgewicht herzustellen.

Die Zeichen sind schon länger eindeutig: Es sind herausfordernde finanzpolitische Zeiten, in denen sich der Kanton Thurgau bewegt. Die aktuelle Trendrechnung der Rechnung 2023 inklusive Steuerprognose belegt, dass der Aufwandüberschuss mit 132 Millionen Franken rund 45 Millionen Franken schlechter ausfallen dürfte als budgetiert. Bereits im Januar 2024 hatte der Regierungsrat die Finanzstrategie 2024–2030 verabschiedet, in der er aufgezeigt hat, in welchen sieben Handlungsfeldern er Massnahmen vorsieht; davon betroffen sind sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben. Heute hat der Thurgauer Regierungsrat an einer Medienkonferenz nun in corpore das Budget für das kommende Jahr präsentiert. 

Alle fünf Departemente und Staatskanzlei von Sparmassnahmen betroffen
Mit einem budgetierten Aufwandüberschuss von 15,9 Millionen Franken schliesst das Budget 2025 besser ab als die Budgets der zwei vorhergehenden Jahre. Und dies, obwohl sich in diversen Bereichen, die wenig bis gar nicht beeinflussbar sind, die Kosten teils stark erhöhen (Ergänzungsleistungen: +5 Millionen Franken, Spitalbeiträge: +11 Millionen Franken, Sonderschulen: +13 Millionen Franken, Beiträge Schulgemeinden: +3 Millionen Franken). «Wir haben dieses Jahr einen sehr intensiven Budgetprozess hinter uns. So kam dieses Ergebnis nur mit teilweise einschneidenden Spar- und Kürzungsmassnahmen zustande», sagte Finanzdirektor Urs Martin.

Betroffen sind alle fünf Departemente sowie die Staatskanzlei. Das betrifft unter anderem den öffentlichen Verkehr, die Landwirtschaft, die Gesundheit, die Energieförderung oder auch den Bereich der Biodiversität. Ausserdem wurden sämtliche Beiträge an Dritte überprüft und wenn möglich gekürzt oder ganz gestrichen. Nun entspricht das Ergebnis der Erfolgsrechnung der Finanzstrategie 2024–2030. «Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass diese Massnahmen sowohl für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für externe Organisationen schmerzhaft sind. Aber das Ergebnis zeigt, dass wir die von uns beeinflussbaren Aufwände und Erträge unter Kontrolle haben», sagte Urs Martin.

Investitionen auf das Notwendige reduziert
Das budgetierte Nettoinvestitionsvolumen von 105 Millionen Franken überschreitet mit 5 Millionen Franken die Finanzstrategie knapp. Die beantragten Investitionen beinhalten jedoch nur noch die notwendigsten Vorhaben; viele Projekte wurden gestrichen oder zeitlich verschoben. Deshalb wird im Jahr 2025 beispielweise mit dem Haftzellen-Provisorium lediglich ein neues grösseres Hochbauprojekt gestartet, das unaufschiebbar ist. Die Erweiterung des Kantonalgefängnisses und des Polizeigebäudes hingegen wurde verschoben, gleiches gilt für die Museumsbauten sowie den bereits beschlossenen Werkhof. «Gänzlich auf Investitionen können und wollen wir aber nicht verzichten», sagte Regierungspräsident Walter Schönholzer. «Erstens gehört der Thurgau schweizweit seit langem zu den am stärksten wachsenden Kantonen, zweitens können nicht getätigte Investitionen später um einiges höhere Kosten auslösen und drittens wollen wir keinen Stillstand im Kanton Thurgau.»

Angekündigte Steuerfusssenkung soll rückgängig gemacht werden
Wie in der Finanzstrategie angekündigt schlägt der Regierungsrat dem Grossen Rat vor, die 2021 beschlossene Steuerfusssenkung von 117 Prozent auf 109 Prozent rückgängig zu machen. «Der Finanzierungsfehlbetrag von 151,5 Millionen Franken im Budget 2025 zeigt, dass diese Rücknahme zur Erreichung eines ausgeglichenen Staatshaushaltes 2030 zwingend notwendig ist, zumal die budgetierte, zweifache Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank für das Budgetjahr 2025 mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet ist», sagte Urs Martin. Aufgrund des Finanzierungsfehlbetrages nimmt das Nettovermögen weiter ab. Bereits 2026 wird dieses voraussichtlich nahezu aufgebraucht sein und der Kanton Thurgau wird eine Nettoschuld ausweisen, letztmals war das 2004 der Fall.

Bestandeserhöhung der Kantonspolizei nun im Stellenplan
Der Personalaufwand nimmt gegenüber dem Vorjahresbudget um 25,6 Millionen Franken zu. Die Anzahl Stellen nimmt insbesondere aufgrund der Nachführung des Stellenbestandes bei den uniformierten Polizisten an den effektiven Bestand zu. Die am 6. Mai 2020 beschlossene Bestandeserhöhung wurde bisher nicht im Stellenplan abgebildet, sie fliesst mit dem Budget 2025 erstmals in den Stellenplan ein. Von den 53 beantragten Stellen bei der Kantonspolizei sind 47 Stellen bereits besetzt. Sechs Stellen kommen mit dem Budget 2025 dazu. Ebenfalls wird der Stellenplan um die im Nachtragskredit bewilligten 28,8 Stellen sowie die zusätzlich beantragten 15,5 Stellen in der Steuerverwaltung erhöht. «Der Kanton Thurgau hat eine schlanke Verwaltung und wir beantragen keine Stellen, die nicht dringend notwendig sind. So haben wir während des Budgetprozesses viele Stellenanträge, die durchaus vertretbar gewesen wären, bereits gestrichen», sagte Walter Schönholzer.

Finanz- und Aufgabenplan 2026–2028 erfüllt Vorgaben noch nicht
Während die Staatsrechnung die Vorgaben für die Finanzstrategie erfüllt, ist dies beim Finanz- und Aufgabenplan 2026–2028 noch nicht der Fall. Insbesondere der weiterhin hohe Investitionsbedarf – zum Beispiel das kantonale Polizei- und Gefängniszentrum, verschiedene Schulbauten oder die Erneuerung der Museumslandschaft – lässt auch in den Folgejahren negative Abschlüsse erwarten. «Gemäss Finanzstrategie wollen wir 2030 wieder ein ausgeglichenes Haushaltsgleichgewicht präsentieren. Daran arbeiten wir zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung hart. Aber wir brauchen auch die Unterstützung des Grossen Rates», sagte Urs Martin.

Drei Budgetbeilagen
Mit dem Budget legt der Regierungsrat dem Grossen Rat auch drei Beilagen für grössere Bauvorhaben vor. Es sind dies: 
Schiessausbildungszentrum Thurgau: Die Kantone sind gemäss Gesetz verpflichtet, eine kantonale Jagdberechtigung auszustellen. Die Jagdberechtigung ist an das Bestehen einer Prüfung und an einen periodischen Treffsicherheitsnachweis gebunden. Der Verein Jagd Thurgau betreibt dazu den Jagdschiessstand Weinfelden als einzige Jagdschiessanlage im Kanton Thurgau. Die bestehende Anlage verletzt umweltrechtliche Vorschriften und stösst an ihre Kapazitätsgrenzen. Nachdem der Grosse Rat den Objektkredit über 9,060 Millionen Franken für die Jagschiessanlage abgelehnt hatte, hat der Regierungsrat das Projekt überarbeitet. Nun ist eine Doppelnutzung mit der Kantonspolizei geplant, zudem wurden die Kosten für den Landerwerb neu verhandelt, diese liegen jetzt 469'000 Franken tiefer. Insgesamt beantragt der Regierungsrat für das Schiessausbildungszentrum Thurgau im Heckemos in Müllheim/Wigoltingen einen Objektkredit über 10,121 Millionen Franken.

Provisorium Haftzellen: Im Kanton Thurgau stehen derzeit 67 Haftplätze zur Verfügung: 56 im Kantonalgefängnis und elf im regionalen Untersuchungsgefängnis Kreuzlingen. Im Kantonalgefängnis liegt die Belegung zum Teil deutlich über 100 Prozent, sodass der Kanton Thurgau seinen gesetzlichen Grundauftrag im Straf- und Massnahmenvollzug nicht vollumfänglich erfüllen kann. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons muss die Erweiterung des Kantonalgefängnisses und des Polizeigebäudes verschoben werden. Deshalb sollen zehn provisorische Haftzellen errichtet werden. Dafür beantragt der Regierungsrat einen Objektkredit über 4,95 Millionen Franken als gebundene Ausgabe.

Programm Smart Justice: Die bisherige Applikation für die Fallführung von Rechtsfällen läuft über die Softwarelösung Juris 4. Für diese werden per Ende 2027 sämtliche Wartungs- und Servicevereinbarungen eingestellt. Daher soll eine Nachfolgelösung beschafft und implementiert werden. Der Regierungsrat beantragt den Rahmenkredit Programm Smart Justice 2025–2029 mit Gesamtkosten von 12,38 Millionen Franken als gebundene Ausgaben.

Sämtliche Unterlagen zum Budget 2025 sind online abrufbar.


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