«Dort verzichtet, hier verpflichtet»

  27.03.2025 Leserbriefe, Romanshorn

Die Schweiz hat viele Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten abgeschlossen. Als Rechtsanwalt weiss ich, wie wichtig sie sind, denn sie sind eine faire Grundlage und haben dasselbe Ziel: Das gleiche Steuersubstrat darf nicht doppelt besteuert werden. Was die Schweiz international vermeidet, macht der Kanton Thurgau mit seinen Hausbesitzern: Ihr Grundeigentum wird doppelt besteuert. Das ist steuersystematisch höchst fragwürdig und ungerecht. Deshalb gehört die Liegenschaftensteuer abgeschafft – die Vermögenssteuer genügt.

Andreas Granwehr
Reckholdernstrasse 11, Romanshorn


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