E-Voting wird im Kanton Thurgau ausgebaut

  16.02.2025 Politik

Aus dem Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Ausdehnung von E-Voting auf das Inlandelektorat beschlossen. Vorerst gibt es eine Pilotphase mit fünf bis sieben politischen Gemeinden, danach folgt die schrittweise Ausdehnung auf alle interessierten Gemeinden.

Seit dem 18. Juni 2023 können Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons Thurgau den elektronischen Stimmkanal nutzen. Eingesetzt wird das neue E-Voting-System der Schweizerischen Post. E-Voting wird im Kanton Thurgau nun auf das Inlandelektorat ausgedehnt. Die Ausdehnung erfolgt in Etappen. Zuerst gibt es eine einjährige Pilotphase mit fünf bis sieben politischen Gemeinden; der erste Einsatz soll beim Urnengang am 8. März 2026 erfolgen. Die Auswahl der Pilotgemeinden erfolgt in enger Absprache mit dem Verband Thurgauer Gemeinden aufgrund der Rückmeldungen interessierter Gemeinden. Nach der Auswertung der Pilotphase folgt eine schrittweise Ausdehnung von E-Voting auf alle interessierten politischen Gemeinden ab 2027. 

E-Voting ist bereits in Betrieb, und der Kanton verfügt über eine gültige Grundbewilligung des Bundesrates, die allerdings auf das Elektorat der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer begrenzt ist. Die Grundbewilligung muss alle zwei Jahre erneuert werden. Diese Erneuerung steht per Urnengang vom September 2025 an und wird auch das Inlandelektorat enthalten. Eine Voraussetzung für den Einsatz von E-Voting ist neben der Bewilligung eine unabhängige Überprüfung des Systems und der Prozesse im Auftrag der Bundeskanzlei bei jeder Änderung sowie alle zwei bis drei Jahre.

Kanton Thurgau
Staatskanzlei


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