Energienutzungsgesetz geht in die Vernehmlassung

  26.08.2024 Politik, Uttwil , Salmsach, Romanshorn

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Anpassung des Gesetzes über die Energienutzung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit der Revision sollen aktuelle Entwicklungen aufgenommen sowie das Potenzial verschiedener Energieträger besser genutzt werden. Zudem trägt der Regierungsrat auch zwei politischen Anliegen Rechnung.

Seit 2018 befindet sich die Energiestrategie 2050 des Bundes in der Umsetzung. Sie basiert auf den drei Pfeilern Energieeffizienz/Reduktion der CO2-Emissionen, Ausbau der erneuerbaren, einheimischen Stromproduktion und Ersatz der langfristig wegfallenden Kernenergie. Die sichere Stromversorgung ist indes nicht nur eine Bundesaufgabe, sondern bindet die Kantone und Gemeinden mit ein. Entsprechend ihren Potenzialen, Stärken und Kompetenzen tragen sie ihren Teil dazu bei.

Die vorliegende Anpassung des Gesetzes über die Energienutzung, die der Regierungsrat in eine externe Vernehmlassung gegeben hat, orientiert sich an den Potenzialen im Kanton Thurgau. Damit will der Regierungsrat die Versorgungssicherheit stärken. Die zwei wichtigen Stellschrauben sind die Erhöhung der Energieeffizienz und die Beschleunigung des Ausbaus der Stromerzeugung aus einheimischen, erneuerbaren Energien. Dadurch werden die Rahmenbedingungen für eine raschere Dekarbonisierung verbessert.

Die Revision lässt sich entsprechend in fünf Bereiche aufteilen: Solarstrom, Wärmeenergie/Effizienz, Vorbildfunktion, Netzbetreiber und Windenergie. Bei letzterem geht es vor allem auch darum, die Akzeptanz von Windenergieprojekten durch klare Rahmenbedingungen und einen stärkeren Nutzen für die lokale Bevölkerung zu erhöhen. Konkret sollen die Mitwirkung und Information bei der Planung und Umsetzung solcher Projekte, die finanzielle Abgeltung der Standortgemeinden, die Beteiligung an Windenergieanlagen und deren Rückbau ergänzend geregelt werden.

Ausserdem trägt der der Regierungsrat mit der Aufnahme der fünf Themenfelder ins Gesetz über die Energienutzung auch zwei politischen Anliegen Rechnung. Zum einen wird die zentrale Forderung der Thurgauer Solarinitiative aufgenommen, wonach Neubauten und bestehende Bauten sich zu einem angemessenen Teil selbst mit Elektrizität versorgen sollen. Sodann setzt der Regierungsrat mit der vorgeschlagenen Regelung betreffend Mitwirkung, Abgeltung, Beteiligung und Rückbau die vom Grossen Rat teilerheblich erklärte Motion «Gesetzliche Grundlagen für die Windenergie im Thurgau schaffen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung und zum Nutzen für die Thurgauer Bevölkerung» um.

Die Vernehmlassung dauert bis am 29. November 2024. Sämtliche Unterlagen finden sich unter www.e-vernehmlassungen.tg.ch/.

Departement für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau


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