Fehler in der provisorischen Steuerrechnung 2024 

  05.03.2025 Brennpunkt, Romanshorn, Salmsach, Uttwil

Bei den kürzlich versandten provisorischen Steuerrechnungen der direkten Bundessteuer für 2024 ist bei einem Grossteil der steuerpflichtigen Personen mit Kindern der Kinderabzug irrtümlich nicht berücksichtigt worden. Die kantonale Steuerverwaltung bedauert das Versehen. Betroffene Personen erhalten eine korrigierte Rechnung.

Das Fehlen der Kinderabzüge von 259 Franken pro Kind ist auf einen technischen Fehler beim Erstellen der Steuerrechnungen zurückzuführen. Die kantonale Steuerverwaltung arbeitet gemeinsam mit dem Softwarelieferanten mit Hochdruck daran, die Ursache des Fehlers zu identifizieren und zu beheben. Sobald bekannt ist, welche Kundinnen und Kunden betroffen sind, werden korrigierte Rechnungen versandt. Betroffene Personen können die Faktorenanpassung auch mittels Meldeformular (Anpassung Steuerfaktoren direkte Bundessteuer) auf der Webseite der kantonalen Steuerverwaltung melden – bitte die Anmerkung «Korrektur Elterntarif» angeben. Falls ein zu hoher Betrag bezahlt wurde, wird dieser verzinst, und ein etwaiges Guthaben wird basierend auf der definitiven Steuerrechnung zurückerstattet.

Steuerverwaltung des Kantons Thurgau


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