Regierungsrat setzt den Tarif für Leistungen pflegender Angehöriger fest
02.11.2026 PolitikDer Regierungsrat hat die revidierte Krankenversicherungsverordnung genehmigt und rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Die Änderungen betreffen die Tarife für Leistungen pflegender Angehöriger.
Im Dezember 2025 hat der Regierungsrat in der Änderung der Krankenversicherungsverordnung den Tarif von Pflegeleistungen von pflegenden Angehörigen per 1. Januar 2026 festgelegt. Gegen diesen und weitere Beschlüsse des Regierungsrates wurden zwei Beschwerden vor Bundesgericht erhoben, die von diesem zu einem Verfahren vereinigt wurden. Das Bundesgericht hat die Entscheide des Kantons, für Angehörigenpflege einen besonderen Tarif vorzusehen, mithin die vorgenommene Differenzierung zwischen Angehörigenpflege und anderer Spitexpflege sowie die Anwendung einer sogenannten Bottom-up-Methode zur Tarifbestimmung gestützt. Die Höhe des Tarifes wurde hingegen als bundesrechtswidrig erachtet und aufgehoben.
Bundesrechtskonform
Deshalb hat der Regierungsrat die Änderung der Krankenversicherungsverordnung beschlossen und den Tarif auf Fr. 52.60 pro Stunde festgelegt, was bundesrechtskonform ist. Die Herleitung eines wirtschaftlichen Tarifs hatte einen Tarif von Fr. 50.50 ergeben. Der neue Tarif wird rückwirkend per 1. Januar 2026 festgelegt, was aufgrund der Begünstigung der er betroffenen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sowie der pflegenden Angehörigen zulässig ist.
Kanton Thurgau
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