Förderbeiträge für Thurgauer Kulturschaffende

  04.10.2024 Kultur&Natur, Romanshorn, Salmsach, Uttwil

Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Die Beiträge haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2025 können insgesamt sechs Förderbeiträge zu je 25'000 Franken vergeben werden.

Die Förderbeiträge sollen – im Sinne eines Stipendiums – einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen sowie konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.

Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen Bezug zum Kanton aufweisen.

In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury bestehend aus den Fachexpertinnen und Fachexperten des Kulturamts und weiteren Fachpersonen über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung am 2. Juli 2025 überreicht. 

Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Webseite www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 15. Januar 2025.

Kulturamt des Kantons Thurgau 


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