Förderbeiträge für Thurgauer Kulturschaffende

  02.11.2022 Brennpunkt, Romanshorn, Salmsach

Der Kanton Thurgau vergibt einmal jährlich Förderbeiträge an Kulturschaffende. Sie haben zum Ziel, professionell tätige Thurgauer Kulturschaffende unmittelbar und personenbezogen zu unterstützen. Im Jahr 2023 können sechs Förderbeiträge zu je 25’000 Franken vergeben werden.

Die Beiträge sollen − im Sinne eines Stipendiums − einen persönlichen und künstlerischen Entwicklungsschritt ermöglichen sowie Freiraum schaffen für eine gezielte Vertiefung oder Erweiterung der künstlerischen Kompetenzen. Sie werden an Künstlerinnen und Künstler ausgerichtet, die durch ihren Leistungsausweis und ihr Potenzial überzeugen und konkrete Zielsetzungen und Pläne für ihre künftige Tätigkeit darlegen können.

Um einen Förderbeitrag bewerben können sich professionell tätige Kulturschaffende aller Sparten, die ihren gesetzlichen Wohnsitz im Thurgau haben oder einen engen persönlichen Bezug zum Kanton aufweisen. In einem zweistufigen Verfahren entscheidet eine Jury, bestehend aus den Fachreferentinnen und -referenten des Kulturamts und weiteren Fachpersonen, über die einzelnen Anträge. Bei der Vergabe der Beiträge werden verschiedene Sparten berücksichtigt. Die Förderbeiträge werden an einer öffentlichen Veranstaltung im Juni 2023 überreicht.

Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Webseite www.kulturamt.tg.ch abgerufen werden. Eingabeschluss ist der 31. Januar 2023.

Kulturamt Kanton Thurgau


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