Gebäudeversicherungsgesetz geht in die Vernehmlassung
30.03.2026 PolitikDer Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit dem Gesetzesentwurf sollen die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen berücksichtigt werden, sodass es wieder zeitgemäss ist. Ausserdem soll die Motion «Flexibilisierung der Finanzierung der Gebäudeversicherung» umgesetzt werden.
Die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) versichert im Kanton nicht nur rund 104'000 Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden, sondern koordiniert auch das Feuerwehrwesen, fördert dieses sowie die Feuer- und Elementarschadenprävention mit Beiträgen und ist die für den Vollzug des vorbeugenden Brandschutzes zuständige Stelle auf kantonaler Ebene. Damit ist die GVTG eine wichtige Sicherheitsinstitution für die Menschen, Tiere und Sachwerte im Kanton. Die Organisation und Aufgaben der GVTG richten sich nach dem Gebäudeversicherungsgesetz. Zusätzlich sind die Aufgaben der Gebäudeversicherung im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und des Feuerwehrwesens im Gesetz über den Feuerschutz geregelt. Das Gesetz über die Gebäudeversicherung datiert vom 23. August 1976 und wurde zuletzt im Jahr 2021 in marginaler Weise teilrevidiert.
Konzeptionell bewährt
Das Gebäudeversicherungsgesetz hat sich aus der Sicht des Regierungsrates inhaltlich und konzeptionell bewährt. Es ist jedoch in die Jahre gekommen und trägt den heutigen Verhältnissen und Rahmenbedingungen nicht mehr hinreichend Rechnung. Mit der Totalrevision soll das Gebäudeversicherungsgesetz mit seinen verschiedenen Ausführungserlassen vereinfacht und modernisiert sowie an heutige Verhältnisse und Rahmenbedingungen – insbesondere die zunehmenden Elementarereignisse infolge des Klimawandels – angepasst werden. Zudem werden zentrale Bestimmungen auf Gesetzesstufe zusammengeführt. Gleichzeitig wird die Motion zur Flexibilisierung der Finanzierung der GVTG umgesetzt.
Grundprinzipien des Gesetzes bleiben unverändert
Die bewährten Grundprinzipien des Gesetzes bleiben unverändert: die obligatorische Feuer- und Elementarschadenversicherung für alle Gebäude im Kanton Thurgau, das Versicherungsmonopol der GVTG, ihre Rechtsform als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts sowie das System von Prävention, Intervention und Versicherung, bei dem die GVTG in den Bereichen Prävention und Feuerwehrwesen hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Neu eingeführt wird ein vorgelagertes kostenloses Einspracheverfahren. Mit diesem Ausbau des Rechtsmittelwegs erhalten die Versicherten die Möglichkeit, allfällige Einwände in einem einfachen Verfahren vorzubringen und von der GVTG prüfen zu lassen.
Die externe Vernehmlassung dauert bis am 28. Juni 2026. Sämtliche Unterlagen finden sich unter e-vernehmlassungen.tg.ch.
Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau