Gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen

  27.04.2026 Politik

Der Regierungsrat begrüsst das Abkommen zwischen dem Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schreibt, handle es sich um die rechtliche Verankerung einer bereits gelebten und funktionierenden Praxis. 

Staatskanzlei
Kanton Thurgau
 


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