Gemeindesteuerfüsse 2024 grösstenteils unverändert

  03.07.2024 Politik

Der Grossteil der Politischen Gemeinden hält 2024 an den Steuerfüssen des Vorjahres fest. Bei den Schulsteuerfüssen setzte sich der langjährige Abwärtstrend erstmals nicht mehr fort. Die Gesamtsteuerfüsse bleiben in über der Hälfte der Gemeinden unverändert; kam es zu Veränderungen, waren es häufiger Erhöhungen als Senkungen.

Von den 80 Politischen Gemeinden hielten 2024 70 Gemeinden an den Steuerfüssen des Vorjahres fest. 3 Gemeinden erhöhten den Steuerfuss, 7 senkten ihn. Das sind deutlich weniger als in den Vorjahren: 2023 hatten 16, 2022 sogar 25 Politische Gemeinden ihren Steuerfuss herabgesetzt. Dies geht aus der soeben publizierten Statistischen Mitteilung 4/2024 «Steuerfüsse 2024, Steuerkraft 2023» hervor.

Durchschnittlicher Gemeindesteuerfuss sinkt nur noch leicht
Der durchschnittliche, nach der Einwohnerzahl gewichtete Gemeindesteuerfuss ging nur noch leicht zurück: Er sank von 55,9% auf 55,7%. Im Vergleich zu den Vorjahren, insbesondere aber zu den 2000er-Jahren, ist die Abnahme sehr gering. Vor allem zwischen 2000 und 2012 sank der durchschnittliche Steuerfuss der Gemeinden von 74,8% auf 58,6% kräftig.

Abwärtstrend bei den Schulsteuerfüssen setzt sich nicht mehr fort
Bei den Schulsteuerfüssen setzte sich der langjährige Abwärtstrend nicht mehr fort. Erstmals seit Beginn der Statistik im Jahr 2005 erhöhte sich der durchschnittliche, gewichtete Schulsteuerfuss wieder: Er stieg um 0,5 Prozentpunkte auf 88,2%. In den vergangenen 20 Jahren war er im Mittel jährlich um 0,7 Prozentpunkte gesunken.

Von den 72 Schulgemeinden senkten nur noch 3 ihren Steuerfuss, 15 Schulgemeinden erhöhten ihn. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr (4 Schulgemeinden).

Mehrheitlich unveränderte Gesamtsteuerfüsse
2024 profitieren deutlich weniger Einwohnerinnen und Einwohner von Senkungen des Gesamtsteuerfusses – der Summe aus Staats-, Gemeinde-, Schul- und Kirchensteuerfuss – als in den Vorjahren. Nur in sieben Gemeinden sind die Gesamtsteuerfüsse niedriger als 2023. Auf der anderen Seite gab es wieder mehr Steuerfusserhöhungen (evang. Bev.: 19 Gemeinden, kath. Bev.: 16). Am stärksten stiegen die Gesamtsteuerfüsse in Mammern (+15 Prozentpunkte), Affeltrangen (+7) und Bettwiesen (+6). Die deutlichste Reduktion gab es in Bürglen (–7 Prozentpunkte), gefolgt von Münchwilen (–3).

Bottighofen und Warth-Weiningen am steuergünstigsten
Bottighofen führt die Rangliste der steuergünstigsten Gemeinden für die evangelische Bevölkerung wie in den beiden Vorjahren mit einem Gesamtsteuerfuss von 210% an, dahinter folgt Warth-Weiningen (213%). Die katholische Bevölkerung profitiert in Warth-Weiningen vom tiefsten Gesamtsteuerfuss (209%), auf Platz 2 rangiert Bottighofen (215%). Die höchste Steuerlast tragen weiterhin die Einwohnerinnen und Einwohner von Arbon.

Steuerkraft 2023 wieder leicht gestiegen
Die Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner stieg 2023 im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht, nachdem sie 2022 etwas gesunken war. Mit 2221 Franken war sie um 1% oder 21 Franken höher als im Jahr zuvor. Wie in den Vorjahren führte Warth-Weiningen auch 2023 die Rangliste der Gemeinden mit der höchsten Steuerkraft pro Einwohnerin oder Einwohner an. Dahinter folgen Bottighofen (Fr. 4889) und Salenstein (Fr. 4321). Am anderen Ende der Rangliste befand sich Bussnang mit einer Steuerkraft von 1457 Franken pro Einwohnerin oder Einwohner.

Die vollständige Publikation «Steuerfüsse 2024, Steuerkraft 2023» kann unter statistik.tg.ch heruntergeladen werden.

Die Daten zu den Steuerfüssen stehen auf data.tg.ch auch als Open Government Data zur Verfügung.

Dienststelle für Statistik des Kantons Thurgau

 

Gemeindesteuerfüsse 2024 bleiben grösstenteils unverändert
Statistische Mitteilung 4/2024

 


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