Regierungsrat fordert ein generelles Unwetterbewältigungsgesetz

  07.03.2026 Politik

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst das Gesetz über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024 im Sinne einer Ausnahme. Der Bund solle zeitnah ein allgemein gültiges Gesetz für alle Kantone schaffen, fordert er in seiner Vernehmlassungsantwort.

Ende Juni 2024 führten heftige Gewitter im Süden der Schweiz zu Hochwasser und Überschwemmungen. Besonders betroffen waren Teile des Tessins, des Wallis und von Graubünden. Mit einem Gesetz und einem Kreditbeschluss will der Bund die am stärksten betroffenen Kantone finanziell unterstützen, sodass für die Kantone eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt.

Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage als Ausnahme und als Ausdruck des solidarisch gelebten Föderalismus und unter der Bedingung, dass zeitnah ein allgemein gültiges Gesetz für alle Kantone geschaffen wird, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Auch die Voraussetzung für einen Bundesbeitrag, dass sich der betreffende Kanton mindestens im selben Ausmass an den Kosten beteiligt, hält er für sachlich wichtig.

Allerdings erachtet der Regierungsrat die gewählte Form eines geografisch, sachlich und zeitlich begrenzten Spezialgesetzes für wenig zielführend. Es brauche vielmehr zeitnah ein generell-abstraktes Unwetterbewältigungsgesetz. Dies würde es dem Bund erlauben, bei zukünftigen Unwetterschäden allen betroffenen Kantonen zur Seite zu stehen, ohne jedes Mal ein Spezialgesetz schaffen zu müssen. Da dies auf der Grundlage des immer selben Gesetzes geschähe, wäre das nicht nur effizient, sondern mit Blick auf die rechtsgleiche Behandlung aller Kantone und Ereignisse sowie der Problematik der faktischen Rückwirkung eines formellen Gesetzes die rechtlich korrekte Lösung, schreibt der Regierungsrat. 

Kanton Thurgau
Staatskanzlei

 


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